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Recht und Gerechtigkeit als oberstes Gebot bei den Einbürgerungsverfahren

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Leitartikel

Autor: Christoph Nussbaumer

Recht und Gerechtigkeit als oberstes Gebot bei den Einbürgerungsverfahren

Wenn das Stimmvolk am kommenden 1. Juni über die «Initiative für demokratische Einbürgerungen» abstimmt, geht es vorab um zwei zentrale Fragen: Soll jede Gemeinde für sich über die Art des Einbürgerungsverfahrens entscheiden und so auch Urnenabstimmungen durchführen können? Und: Haben Einbürgerungsentscheide künftig endgültigen Charakter oder soll es für einen abschlägigen Entscheid ein Beschwerderecht geben? Glaubt man den letzten Umfragen, könnte es am übernächsten Sonntag eine Zitterpartie geben. Das mag ein Indikator sein für die ausländerkritische Grundhaltung in Teilen der Bevölkerung. Fast nur damit ist es denn auch zu erklären, dass ein Volksbegehren wie jenes der SVP überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Denn inhaltlich betrachtet lockt die SVP-Initiative das Stimmvolk auf viele falsche Fährten.

Kann von Masseneinbürgerungen die Rede sein, wenn sich von den rund 900 000 Ausländerinnen und Ausländern, welche die formalen Grundkriterien für die Einbürgerung erfüllen, jährlich rund 45 000 für den roten Pass bewerben? Ist es mit den Grundwerten eines demokratischen Rechtsstaates zu vereinbaren, wenn negative Einbürgerungsentscheide nicht durch unabhängige Richter auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft werden können? Sind möglicherweise emotional gefällte Entscheide an der Urne oder an Gemeindeversammlungen durchgehend frei von Willkür und Diskriminierung?

Dazu gilt es vorerst festzuhalten, dass die Einbürgerung nicht mit einer Wahl zu verwechseln ist. Vielmehr handelt es sich um einen Entscheid, der nach Abschluss eines Verfahrens gefällt wird. Es geht nicht darum, den Schweizer Pass zu verschleudern, sondern ihn jenen zu gewähren, die objektiv betrachtet alle Bedingungen erfüllen, um ihn zu erhalten. Selbstverständlich sollen die Einbürgerungswilligen konsequent überprüft werden, um allfällige Unvereinbarkeiten aufdecken zu können. Natürlich kann und soll es auch vorkommen, dass Gesuche abgelehnt werden. In diesem Fall gebieten es aber Respekt und Fairness, eine Begründung für den abschlägigen Entscheid zu liefern. Dies hat das Bundesgericht so festgehalten, und so ist es auch im indirekten Gegenvorschlag zur SVP-Einbürgerungs-Initiative vorgesehen. Nichts hindert die SVP daran, mittels Vorstössen auf eine Verschärfung der Kriterien hinzuwirken, die für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen. Bei den Entscheiden selbst muss die Respektierung der Verfahrensgrundsätze dann aber oberstes Gebot bleiben. Das Stimmvolk ist in dieser Hinsicht nicht immer der beste Garant für Recht und Gerechtigkeit.

Das zeigt ein Beispiel aus der Region. Im April 2007 war es, als die Gemeindeversammlung Wünnewil-Flamatt nach einer emotionalen Debatte das Einbürgerungsgesuch einer Familie aus Serbien-Montenegro ablehnte. Das Verwaltungsgericht hat im Anschluss an den Entscheid befunden, dass dies wegen der mangelhaften Begründung des Entscheids nicht korrekt war. Die Gemeindeversammlung muss nun nochmals entscheiden und hat dabei die Verfahrensgrundsätze einzuhalten. Anders als von der SVP immer wieder behauptet, wird aus diesem Fall ersichtlich, dass die Richter nicht über die Gesuche entscheiden, sondern bloss die Rechtmässigkeit der Entscheide überprüfen.

Ob die Kompetenz für die Entscheide nun bei der Gemeindeversammlung liegt oder beim Gemeinderat, wie dies das ebenfalls am 1. Juni zur Abstimmung kommende kantonale Gesetz über das Bürgerrechtsgesetz vorsieht, ist letztlich sekundär. Wohlweislich ist die Mehrheit des Freiburger Kantonsparlaments bei der Beratung der Vorlage jedoch über den bundesrichterlichen Minimal-Standard hinausgegangen. Auch die Gemeindeversammlungen sind per Protokoll grundsätzlich im Stande, einen negativen Entscheid zu begründen. Gerade das Beispiel Wünnewil-Flamatt zeigt jedoch, wie schwierig es ist, aus einer emotional geführten Debatte eine stichhaltige Begründung für den negativen Entscheid zu formulieren.

Mit der Kompetenzerteilung an die Exekutive wird also nicht bloss das Verfahren versachlicht und professionalisiert, sondern gleichzeitig auch die Rechtssicherheit der Entscheide erhöht. Freiburg ist damit zweifellos auf dem richtigen Weg. Die Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes verdient deshalb Zustimmung. Damit dieses Gesetz überhaupt umsetzbar ist, muss die eidgenössische Volksinitiative abgelehnt werden.

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