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Rechtliches Gehör verletzt

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Rechtliches Gehör verletzt

Tankstellenshop Kerzers vor Bundesgericht

Der Tankstellenshop der Landi Kerzers kann wohl noch einige Zeit von verlängerten Öffnungszeiten profitieren: Das Bundesgericht hat eine «Verletzung des rechtlichen Gehörs» festgestellt, die ein langes Verfahren zur Folge haben könnte.

Von PATRICK HIRSCHI

Ende Januar hiess das Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde der Landi Kerzers gut (siehe FN vom 7. Februar). Nun liegt die Begründung vor. Hauptargument ist die «Verletzung des rechtlichen Gehörs».

Joachim Lerf, Anwalt des Landi-Geschäftsführers Martin Bieri, ist optimistisch: «Mit dieser Begründung stehen die Chancen gut, dass auch
im Hauptverfahren zu unseren Gunsten entschieden wird.» Bekanntlich hat das Bundesgericht lediglich die Beschwerde bezüglich Entzug der aufschiebenden Wirkung gutgeheissen. Das Verwaltungsgericht des Kantons hat aber noch nicht über
die Beschwerde gegen die verkürzten Öffnungszeiten, wie sie vom Staatsrat angeordnet wurden, entschieden.

Ist auch der Grundsatzentscheid
des Staatsrates aufzuheben?

Grosse Zuversicht herrscht nun bei Lerf, weil der Staatsrat nicht nur beim Entzug der aufschiebenden Wirkung dem Anspruch auf Anhörung der betroffenen Partei nicht gerecht worden sei, sondern auch bei seinem grundsätzlichen Entscheid, der Landi restriktivere Öffnungszeiten für den Tankstellenshop aufzuzwingen. Das Bundes-
gericht schreibt nämlich in seiner Begründung, dass der grundsätzliche Staatsratsentscheid höchstwahrscheinlich ebenso aufzuheben sei wie der Entzug der aufschiebenden Wirkung – ungeachtet der Erfolgsaussichten der Beschwerde in der Sache selber. Gemäss Bundesgericht hat das Freiburger Verwaltungsgericht in seiner Beurteilung den Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht beachtet und damit einen wesentlichen Gesichtspunkt ausser Acht gelassen.

Kein Entzug der aufschiebenden
Wirkung mehr möglich

Gemäss Artikel 57 des freiburgischen Verwaltungsrechtsgesetzes haben die Parteien Anspruch auf rechtliches Gehör, bevor der Staatsrat einen Entscheid fällt. Indem der Staatsrat die Landi Kerzers vor seinem Entscheid nicht angehört hat, habe er offensichtlich besagten Artikel verletzt.

Laut Joachim Lerf muss das Verwaltungsgericht den Fall nun neu beurteilen. Das bedeute aber, dass das Gericht die aufschiebende Wirkung auch nicht mehr mit einer anderen Begründung entziehen könne.
Was das Hauptverfahren anbelangt, geht Lerf davon aus, dass dieses an den Staatsrat zurückgewiesen wird. Wenn dieser Fall eintrete, müsse aber mit einer verhältnismässig langen Verfahrensdauer gerechnet werden.
Ebenfalls optimistisch – aber etwas weniger euphorisch – gibt sich Geschäftsführer Martin Bieri. «Ich habe den Champagner noch nicht bereit gestellt», sagt er gegenüber den FN. Vom juristischen Standpunkt her sei er an und für sich überzeugt, dass er Recht bekommen werde.

Es gelte aber, auch den politischen Aspekt zu berücksichtigen. «Eine politische Anhörung wird notwendig», meint er. Er wünschte sich, dass zusammen mit den anderen Shop-Betreibern im Kanton die Gespräche mit dem Staatsrat weitergeführt werden. Schliesslich müsse für jeden Shop eine Lösung gefunden werden, nicht nur für Kerzers.

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