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Rechtliches: Neuer Eigentümer muss Schlüsselübergabe regeln

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Mit dem Steigerungstag verwirkt der ehemalige Besitzer das Recht auf sein Eigentum. Danach ist es Sache des neuen Eigentümers, die Schlüsselübergabe und alles Weitere zu regeln. Dies sei in den Steigerungsbedingungen so festgehalten, erklärt Beat Jörg, Vorsteher des Betreibungsamtes des Sensebezirks. In 99 Prozent der Fälle seien die Wohnungen jedoch rechtzeitig leergeräumt und auch die Schlüsselübergabe kein Problem, sagt er.

Der Übergang des Eigentums mit allfällig notwendigen Vorkehrungen zur Ausweisung des früheren Eigentümers ist gemäss Jörg eine Angelegenheit des Zivilrechts. Jeder habe die Möglichkeit, die dortigen gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

In den vergangenen Jahren haben im Sensebezirk laut Beat Jörg durchschnittlich vier bis fünf Liegenschaftsversteigerungen pro Jahr stattgefunden. Dabei habe es sich jeweils um sehr unterschiedliche Objekte gehandelt (Geschäfts-, Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser).

Krise der 90er führte zu mehr Verwertungen

Während der Immobilienkrise der 90er-Jahre sei die Anzahl der Verwertungen ungefähr auf das Doppelte angestiegen. «Zurzeit sind die Hypothekarzinsen sehr tief. Viele haben jetzt sicher Festhypotheken für die nächsten Jahre abgeschlossen. Somit hoffen wir, dass trotz Wirtschaftskrise die Anzahl Versteigerungen nicht zunehmen wird», hält der Vorsteher des Betreibungsamtes weiter fest. ak

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