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Rechts überholen kostet Fahrerin 600 Franken

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Eine Autolenkerin erhielt eine Busse, weil sie bei der Autobahnausfahrt Düdingen auf dem Pannenstreifen rechts überholt hat, um nach Birchholz abzubiegen. Vergangene Woche hat sich das Polizeigericht Sense in Tafers mit der Einsprache der Fahrerin beschäftigt (die FN berichteten). Am Donnerstag hat Polizeirichter Reinold Raemy nun das Urteil gefällt: Er wies die Einsprache ab und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Die Frau erhält eine Busse von 200 Franken; die Verfahrenskosten von 400 Franken muss sie ebenfalls bezahlen.

Vor Gericht hat die Autolenkerin nicht bestritten, dass sie die Fahrzeugkolonne rechts auf dem Pannenstreifen überholt hatte. Sie war aber überzeugt, durch ihr Verhalten die Situation zu entschärfen, denn die Fahrzeugkolonne verursachte einen Rückstau bis auf die Autobahn. In der Urteilsbegründung schreibt Raemy, dass die Signale und Markierungen sowie die Weisungen der Polizei zu befolgen seien. «Es ist rechts zu kreuzen, links zu überholen.» Bei einem Pannenstreifen handle es sich zudem nicht um einen Fahrstreifen. Die Beschuldigte habe sich deshalb einer Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gemacht.

jp

 

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