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Rechtsprofessor Franz Riklin ist verstorben

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Der Freiburger Rechtsprofessor Franz Riklin ist tot, wie seine Familie mitteilt. Er war vor rund 20 Jahren Akteur in der sogenannten Freiburger Justizaffäre.

Der emeritierte Freiburger Rechtsprofessor Franz Riklin ist 81-jährig verstorben. Laut der Todesanzeige der Familie verstarb er schon Mitte Oktober. Der gebürtige Solothurner studierte an den Universitäten von Freiburg und Bern. Hier doktorierte er zum Persönlichkeitsschutz gegenüber Eingriffen durch Radio und Fernsehen. Er lehrte seit 1977 als Professor Strafrecht und Strafprozessrecht in Freiburg, 1980 kam Medienrecht hinzu. Er dozierte am Institut für Journalistik und Kommunikationswissenschaft. Riklin war ein gefragter Rechtsexperte zu verschiedensten Fragen. In den 1990er-Jahren war Riklin auch Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Freiburg.

Er verantwortete mehrere Fachzeitschriften und verfasste zahlreiche Publikationen. Ein wichtiges Anliegen war ihm das Kommunikationsrecht, zum Beispiel die Frage nach dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Informationen über die Tätigkeit von Behörden und Verwaltungen.

Riklin stand mehrfach im Konflikt mit dem Freiburgischen Justizwesen. Diese Konflikte reichen bis zu 25 Jahre zurück. So erhob er zuerst starke Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Freispruch gegenüber einem hohen Ermittlungsbeamten, auch in Form von Strafklagen. Es gab in der Folge mehrere Expertengutachten und eine Streitschrift von Riklin in Form eines Buches, in welcher er der Freiburger Justiz Unregelmässigkeiten vorwarf. Dabei kritisierte er unter anderen einen amtierenden Polizeikommandanten und einen Untersuchungsrichter. Im Rahmen dieser Debatten war der streitbare Strafrechtsprofessor auch schon selbst Ziel von Strafanzeigen, zum Beispiel wegen Verleumdung und Ehrverletzung. Eine zweite Affäre vor rund 15 Jahren stand mit einem Kadermann der Kantonspolizei im Zusammenhang, der aufgegriffen worden war, nachdem er mit seinem Auto alkoholisiert ein Trottoir gestreift hatte.

Kritisch, rational, menschlich

Riklin wandte sich gegen Missstände und politischen Filz. Er sprach im Rahmen seiner Pensionierung 2007 gegenüber den FN von einem angeborenen Gerechtigkeitsempfinden, das ihn treibe. Er vertrat gemäss seinen eigenen Aussagen einen kritischen, rationalen Ansatz im Strafrecht. Dazu gehörten der Verhältnismässigkeits- und der Humanitätsgrundsatz. Es sei ihm um die menschliche Seite des Strafrechts gegangen. In diesem Rahmen setzte er sich zum Beispiel auch mal für den damaligen Gemeindeschreiber seiner Wohngemeinde Marly ein, weil diesem aus Riklins Sicht aus nichtigen Gründen eine hohe Geldstrafe aufgebürdet worden war: «Man merke: Wenn in einem Entscheid dem gesunden Menschenverstand nicht zum Durchbruch verholfen wird, liegt das meist nicht am Gesetz, sondern an seinen Anwendern.»

Eine Selbsteinschätzung, die Astrid Epiney, selbst Rechtsprofessorin und Rektorin der Universität Freiburg, teilen kann: «Franz Riklin gehört zu denjenigen, welche die zentralen Grundsätze des Strafrechts und Strafprozessrechts hochgehalten haben und die sich dafür eingesetzt haben.» Er sei ein überzeugter Verfechter des Rechtsstaats gewesen. «Mich hat die Nachricht seines Todes sehr betroffen», so Epiney weiter. Riklin sei ein überaus geschätzter Kollege gewesen.

Soziales Engagement

Privat war Riklin in verschiedenen Vereinigungen in der Region auch sozial aktiv; im gemischten Chor St. Paul Freiburg etwa, dem Kynologischen Verein Düdingen oder im Rotary Club. Er setzte sich in diesem Rahmen auch für Hilfsprojekte und Hilfslieferungen an Bedürftige ein, zum Beispiel in Bulgarien. Riklin war auch Mitglied der Justizkommission der katholischen kirchlichen Körperschaft und Vorstandsmitglied der Deutschfreiburgischen Arbeitsgemeinschaft (DFAG).

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