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Rechtsprofessor mit Hang zur Philosophie

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Wenn Paul-Henri Steinauer heute einen Vorlesungssaal der Universität Freiburg betritt, so holt ihn unweigerlich die Zeit von 1995 bis 2003 ein. Damals war Steinauer Rektor der Universität, und unter ihm wurde das Bologna-System eingeführt: die Hochschulreform mit der Schaffung der Bachelor- und Master-Studienabschlüsse sowie des europäischen Credit Transfer Systems. «Es war eine immense Arbeit, die Studienprogramme zu restrukturieren», sagt Steinauer rückblickend.

Der 69-jährige Rechtsprofessor hat gestern seine Abschiedsvorlesung an der Uni Freiburg gehalten. Thema: «Auf dem Weg zu einer Revision des Erbrechts.» Für die breite Öffentlichkeit bleiben aus Steinauers 40-jähriger Lehrtätigkeit aber vor allem die acht Jahre als Rektor und allenfalls die vier Jahre zuvor als Vizerektor haften.

Nebst dem Bologna-System fiel in seine Amtszeit auch ein revidiertes Uni-Gesetz mit Strukturen, die der Hochschule mehr Selbstständigkeit verliehen. «Es fand eine Neudefinition der Kompetenzen statt», sagt Steinauer. Überdies stimmte das Freiburger Stimmvolk während seiner Zeit als Rektor dem Kredit zum Bau des Komplexes Pérolles  II zu, der heute neben dem Standort Miséricorde der zweite Pol der Universität geworden ist.

Mit 29 Jahren Professor

Die Zeit als Rektor hat Stein­auers Karriere als Rechtsprofessor zweigeteilt. «Das ist tatsächlich so. Aber ich wollte auch während jener Zeit eine reduzierte Anzahl Vorlesungen behalten. Ich finde es wichtig, dass man als Rektor weiterhin Professor bleibt und den Kontakt mit den Studenten behält. Die Forschungstätigkeit musste aber etwas hinten anstehen.» Dennoch hat sich Paul-Henri Steinauer einen Namen als Spezialist für Zivilrecht gemacht. Nach der Matura am Kollegium St. Michael und dem Rechtslizenziat an der Universität Freiburg machte Steinauer sein Doktorat als Assistent unter dem damaligen französischsprachigen Spezialisten für das Zivilgesetzbuch, Henri Deschenaux. Als Deschenaux in den Ruhestand trat, übernahm Steinauer 1978 als 29-Jähriger dessen Lehrstuhl in Privatrecht.

Lehrbücher und Grundlagen

«Vor der Zeit als Rektor habe ich vor allem Lehrbücher für Studenten und Berufspraktiker geschrieben», erklärt Stein­auer. Danach waren es vor allem zwei Grundlagenwerke: eines über die Einführung und die Grundsätze des Zivilgesetzbuchs sowie ein Kommentar zum neuen Recht über die Schuldbriefe.

Zuletzt hat sich Steinauer vertieft mit dem Erbrecht auseinandergesetzt, dem er nun auch seine Abschiedsvorlesung widmete. «Es ist ein sehr aktuelles Thema», sagt er dazu. Über den Sommer werde der Bundesrat wohl einen Gesetzesentwurf dazu präsentieren. «Die grosse Frage ist, wie man in der Rechtsprechung auf die Entwicklung des Familienbilds reagiert. Es gibt immer mehr Familien, auf die das Erbrecht nicht ausgerichtet ist.»

Es ist aber nicht so, dass sich Steinauer nur auf Fragen des menschlichen Zusammenlebens spezialisiert hätte. Er weist darauf hin, dass auch das Sachenrecht einen grossen Teil seiner Arbeit ausmachte.

Recht bot mehr Perspektiven

Als Paul-Henri Steinauer das Kollegium abschloss, wog er zwischen einem Studium der Philosophie und des Rechts ab. Er entschloss sich schliesslich für die Jurisprudenz, weil ihm da mehr berufliche Möglichkeiten offen schienen. Das Interesse an der philosophischen Debatte hat ihn aber auch da begleitet. «Auch beim Recht geht es um die Werte der Gesellschaft. Da findet eine soziale Reflexion statt.»

Diese Reflexion will Stein­auer weiterhin pflegen, selbst wenn er im Sommer sein Büro an der Beauregardallee räumen wird. Er kann sich vorstellen, dass er wie bisher als Rechtsexperte in diversen eidgenössischen Kommissionen mitarbeitet. «Und ich habe mehrere Bücher publiziert, die man à jour halten muss. Generell aber freue ich mich, dass ich mehr Zeit zum Lesen haben werde.»

Traum vom Fakultätsgebäude

Ein Projekt, das schon in Steinauers Zeit als Vizerektor angedacht wurde, lässt heute weiter auf sich warten: ein eigenes Gebäude für die Rechtsfakultät auf dem Areal des Thierryturms. Träumt er davon, eines Tages darin noch eine Gastvorlesung zu halten? «Nur schon das neue Gebäude zu sehen, wäre für mich ein grosses Vergnügen.»

Abschiedsvorlesung

Enzyklopädie des Schweizer Zivilgesetzbuchs

Ein blaues Notizbuch war das Markenzeichen von Rechtsprofessor Paul-Henri Steinauer. Als Zeichen der Wertschätzung übergab ihm bei seiner gestrigen Abschiedsvorlesung Noémie Hirschy als Vertreterin der Fachschaft der Rechtsstudenten ein ebensolches blaues Notizbuch mit besten Wünschen der Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. «Sie haben Generationen von Studenten geprägt», sagte Hirschy zu Steinauer.

Bernhard Waldmann, Dekan der Fakultät, eröffnete die Abschiedsvorlesung in der ­Aula Magna mit einer Auflistung der Stationen Steinauers. Dazu gehörten Meilensteine wie das Rektorat an der Universität Freiburg von 1995 bis 2003 ebenso wie der Ehrendoktortitel der Universität Luzern 2015.

Die heutige Rektorin Astrid Epiney erinnerte sich daran, wie sie als junge Professorin vor 25  Jahren ihm als einem ihrer Vorgänger im Amt mit viel Nervosität begegnet war. Sie sei dann beeindruckt gewesen, wie er sie als Kollegin willkommen geheissen habe. Man habe sich als Steinauers Gegenüber sofort wohlgefühlt.

Als Fakultätskollegin hob Alexandra Jungo eine Eigenschaft Steinauers hervor: «Er konnte schwierige Fragen einfach und verständlich beantworten.» Wie niemand sonst in der Schweiz sei er ein Spezialist in allen Bereichen des Zivilgesetzbuchs. Davon hätten seine 170 Publikationen gezeugt, die Steinauer zu einer wandelnden Enzyklopädie des Zivilgesetzbuchs gemacht hätten, so Jungo.

uh

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