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Rechtsstreit um Schutz des Waldes

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FreiburgDie kantonale Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft hatte im Zusammenhang mit einer Baubewilligung gegen einen Entscheid von Oberamtmann Nicolas Bürgisser am Kantonsgericht rekurriert. Grossrat Josef Binz (SVP, St. Antoni) wollte daraufhin vom Staatsrat wissen, ob er es in Ordnung finde, wenn ein kantonales Amt gegen ein anderes vor Gericht gehe (FN vom 16. Juli 2010).

In seiner Antwort hält der Staatsrat fest, dass das betreffende Amt lediglich seine Aufgabe wahrgenommen und auf Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstands zum Wald bestanden habe. Beim besagten Projekt ging es um den Bau eines privaten Fitnesskellers, der unterirdisch an ein Wohngebäude in Schmitten gebaut werden sollte. Das kantonale Amt hatte bei der Beurteilung nicht zwischen einem unter- und einem oberirdischen Bau unterschieden. Anders sah es das Kantonsgericht, das genau wegen dieses Unterschieds den Rekurs abwies.

Die Direktion habe für das Verfahren keinen externen Anwalt beauftragt, heisst es in der Antwort. Auch sei wegen der Kosten auf ein Expertengutachten verzichtet worden. Der Staatsrat erinnert daran, dass die Einhaltung des Mindestabstandes zum Wald Grundsatz sei. Wenn dies nicht eingehalten werde, müsse der Bauherr eine Ausnahmebewilligung beantragen. «Die Beschwerde ist nicht eingereicht worden, um die Interessen der Direktion zu verteidigen, sondern das allgemeine Interesse am Schutz des Waldes.» im

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