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Rechtsüberholer muss das Permis abgeben

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Er transportierte Waffen und fühlte sich verfolgt – darum überholte ein Freiburger Autolenker an einem Montagmorgen im Mai 2017 kurz vor 10 Uhr auf der Autobahn Richtung Bern ein langsamer fahrendes Auto rechts und scherte dann wieder vor ihm auf die Überholspur ein. Die bernische Staatsanwaltschaft verurteilte ihn erst wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln. Der Mann wehrte sich; nach einer Untersuchung wurde er im September 2017 wegen einfacher Widerhandlung verurteilt.

Daraufhin entschied die Freiburgische Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr im November 2017, der Mann müsse seinen Führerausweis definitiv abgeben, mindestens für fünf Jahre. Dies, weil sein Vergehen mittelschwer sei und er schon mehrmals das Permis hatte abgeben müssen. Der Mann konnte dies nicht verstehen: Der Bernische Staatsanwalt habe auf eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln entschieden, da könne die Kommission nun nicht einen anderen Entscheid treffen.

Doch das Freiburger Kantonsgericht sagt nun, dass die Kommission durchaus dazu berechtigt ist. Sie dürfe nicht von den Fakten abweichen, die im Strafverfahren festgehalten wurden, jedoch könne die Kommission die Schwere eines Vergehens anders beurteilen, schreibt das Kantonsgericht in seinem vor kurzem veröffentlichten Entscheid. Es weist zudem daraufhin, dass der Mann zuerst sogar wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt worden war.

Auf der Autobahn rechts zu überholen sei verboten. «Es ist eine Gefahr für die anderen Autofahrer, gerade auf der Autobahn, auf der die Lenker mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind.» Auch die besonderen Umstände, die der Mann als Grund für sein unerlaubtes Überholmanöver angegeben hat, seien keine Entschuldigung, so das Kantonsgericht. «Dass er wegen des Waffentransports unter Stress stand und sich verfolgt fühlte, ändert nichts daran, dass sein Vergehen nicht als leicht taxiert werden kann.» Er habe «durch sein waghalsiges Verhalten» nicht nur seine eigene, sondern auch die Sicherheit anderer aufs Spiel gesetzt.

Das Gericht spricht auch die Vorstrafen des Autolenkers an: So musste er seit 2004 den Führerausweis nicht weniger als sieben Mal abgeben – meist für ein bis fünf Monate, einmal aber auch für unbestimmte Zeit, ein weiteres Mal war es ein Sicherungsentzug, der nach knapp zwei Jahren widerrufen wurde. Die Kommis­sion für Administrativmassnahmen habe gar nicht anders gekonnt, als ihm den Ausweis für mindestens fünf Jahre zu entziehen; das Gesetz sehe dies als Minimum vor.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 603 2017 193

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