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Referat: Mängel der Gemeinde- versammlung

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Die Gemeindeversammlung garantiere eine direktere Beteiligung an der Willensbildung des Gemeinwesens, hielt Bernhard Waldmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, in seinem Einstiegsreferat fest.

Ein weiterer Vorteil sei die direkte Information der Bürger und dass bei dieser Form der Demokratie weniger Parteienideologie und mehr Sachpragmatismus betrieben werde.

Mängel und Risiken

«Aber dieses System hat auch Mängel», hielt er fest. Einer davon sei die Beeinflussung bei der Stimmabgabe. «Wenn ich weiss, was mein Nachbar stimmt, besteht die Gefahr, dass ich nicht nach meinem freien Willen stimme», hielt Bernhard Waldmann fest. Es bestehe auch die Gefahr von unausgegorener Beschlussfassung, wenn Entscheide emotional gefällt werden. Als weiteren Nachteil nannte er das Ungleichgewicht gegenüber der Exekutive. Ausserdem bestehe die Gefahr, dass bei tiefer oder einseitiger Beteiligung an der Gemeindeversammlung ein «Defizit an der demokratischen Legitimation» ent- stehe.

Massnahmen, um diese Mängel auszugleichen, seien entweder eine – schwer durchsetzbare -Teilnahmepflicht an den Versammlungen, mehr Urnenabstimmung oder eben die Einführung eines Gemeindeparlaments. «Generalräte sind besser als ihr Ruf. Sie gewährleisten eine bessere Gewaltentrennung», fasste er zusammen, und «die Versammlungsdemo kratie wird mystifiziert und idealisiert.» im

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