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Reform des kantonalen Wahlrechts in der Kritik

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 Die Evangelische Volkspartei des Kantons Freiburg nimmt laut einer Mitteilung «mit Bedauern und Entrüstung» Kenntnis vom Vorschlag des Staatsrates zur Reform des Wahlsystems im Kanton Freiburg. Dieser hatte eine buchhalterische Zusammenlegung zweier Wahlkreise–Glane und Vivisbach–vorgeschlagen, was eine proportionalere Verteilung der Grossratssitze ermöglichen soll. Dies hatte das Kantonsgericht nach ei-ner Wahlrechtsbeschwerde derGrünliberalen verlangt.

Die kantonale EVP lehnt die Einführung von zwei verschiedenen Wahlsystemen im Kanton ab, wie sie schreibt. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Wähler im ganzen Kanton werde verletzt. Die EVP ruft den Grossen Rat dazu auf, sich gegen diese Variante auszusprechen.

Einsatz für «Pukelsheim»

 Die EVP kämpfe in allen Kantonen für Wahlsysteme, die den Wählerwillen möglichst exakt abbilden. Sie versteht es nicht, schreibt die Kantonalpartei weiter, weshalb eine traditionsreiche Partei mit fast einem Prozent Wähleranteil in einem 110-köpfigen Parlament nicht vertreten sein sollte.

Sie ziehe als Lösungsansatz weiterhin eine proportionale Verteilung auf zwei Ebenen auf kantonaler Ebene vor, einen «doppelten Pukelsheim». Dies würde die kleineren Parteien besser stellen. Aber, so die EVP: «Offenbar sind die grossen Parteien nicht bereit, denkleinen vermehrt Chancen einzuräumen.» fca

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