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Reformen bei der Gebäudeversicherung

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Das neue Gesetz über die Gebäudeversicherung und die Feuerpolizei soll vereinfachen: Statt bisher zwei Gesetze gibt es noch eines, Aufgaben sind klarer definiert und Kompetenzen neu geregelt (die FN berichteten). Der Staatsrat hat das Gesetz gestern dem Grossen Rat überwiesen, nachdem er es im Sommer erstmals präsentiert hatte. Ein Punkt sorgte bisher besonders für Kritik: Das Personal der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) soll nicht länger als Staatspersonal gelten. «Personalverbände und linke Parteien haben dies in der Vernehmlassung kritisiert», sagt Jean-Claude Cornu, Direktor der KGV, den FN. «Sie befürchten, dass der Staatsrat damit die Büchse der Pandora öffnet und beispielsweise bald das Gleiche für das Personal des Freiburger Spitals gelten wird.»

Dazu sagt Sicherheitsdirektor Erwin Jutzet (SP): «Das Spital und die KGV sind nicht vergleichbar. Beim HFR arbeiten 2500 Angestellte, bei der KGV rund 60.» Für einen Grossteil des HFR-Personals würde sich die Situation verschlechtern, wenn es nicht mehr dem Gesetz über das Staatspersonal unterstellt wäre. «Beim KGV-Personal ist das nicht der Fall», betont Jutzet.

Keine Lohnexplosion

Jean-Claude Cornu und Erwin Jutzet sind überzeugt, dass die neue Regelung der KGV nur Vorteile bringt. «Wir sind damit viel flexibler», sagt Cornu. Gerade bei Kaderleuten sei es oft schwierig, einen angepassten Lohn zu bezahlen, da das Personalgesetz des Staates rigide sei. «Das heisst aber nicht, dass jetzt die Löhne explodieren oder Boni ausbezahlt werden», sagt Cornu und betont, dass das neue Reglement die Angestellten in tieferen Positionen nicht benachteiligen werde. «Kein Mitarbeiter wird schlechter dastehen als heute.» Weiterhin gälten die gleichen Lohnminima und -maxima wie bei den Staatsangestellten. Auch Ferien oder Überzeit seien wie beim Staat geregelt, denn die KGV bleibe eine öffentlich-rechtliche Institution. «Es findet keine Privatisierung statt», so Cornu.

Mit dem neuen Reglement sei das Personal nicht länger von den Sparmassnahmen des Kantons betroffen. «Das macht Sinn, weil die KGV die Löhne zahlt und nicht der Staat», sagt Cornu. Auch bringe die Neuerung administrative Vorteile. «Für jeden Entscheid mussten wir bisher zum Personalamt des Staates. Das ist kompliziert und braucht Zeit.» KGV-intern gebe es keine Opposition gegen die neue Regelung, zumal sie beim Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt in ähnlicher Form seit zehn Jahren problemlos funktioniere.

Neues Führungssystem

Neben der Änderung für das Personal bringt das Gesetz eine organisatorische Modernisierung: Der Staatsrat wird zum reinen Aufsichtsorgan, der Verwaltungsrat hat die strategische Verantwortung, und die KGV-Direktion und die Departemente sind für das Operationelle zuständig. «Das ganze Führungssystem wird effizienter», sagt Jean-Claude Cornu. Um dies zu illustrieren, erwähnt er das Beispiel der Feuerlöscher: Bisher habe der Verwaltungsrat über die Subvention jedes einzelnen Löschers entscheiden müssen. «Wegen solchen Kleinigkeiten musste er elf Mal pro Jahr tagen, das ist unnötig.»

 Änderungen bringt das neue Gesetz auch für die Gemeinden (siehe Kasten) und für die Versicherten. So werden laut Cornu Lücken geschlossen: «Bei Elementarschäden gab es bisher immer Diskussionen zwischen der KGV und privaten Versicherern.» Habe es etwa Wasserschäden wegen starken Regenfällen gegeben, so habe die KVG nur übernommen, «was von oben kam». Sei Wasser von der Kanalisation in eine Garage gedrungen, habe die KGV nicht bezahlt. «Jetzt kommen wir für alles auf, was durch Elementarereignisse verursacht wurde.»

Neu deckt die KGV auch Schäden durch Hitze und Rauch ab. «Unser Ziel ist, mehr Leistungen zu bieten, ohne die Prämien zu erhöhen», so Cornu. Dies sei möglich, weil es wenige solche Fälle pro Jahr gebe. Auch sollen die Versicherten von besonders guten Jahresergebnissen profitieren: In solchen Fällen kann der Verwaltungsrat eine Prämiensenkung beschliessen.

Leichte Verzögerung

Der Grosse Rat wird wohl im Herbst über das Gesetz beraten. Ursprünglich war geplant, dass es am 1. Januar 2017 in Kraft tritt. «Das wird auf den 1. April oder 1. Juli verschoben», sagt Staatsrat Erwin Jutzet.

Gemeinden: Abschaffung der Feuerkommission

E ine Neuerung bringt das Gesetz über die Gebäudeversicherung und die Feuerpolizei auch für die Gemeinden. Die bisherigen lokalen Feuerkommissionen, welche das Einhalten der Brandschutzvorschriften bei Gebäuden kontrollieren, sollen abgeschafft werden. «Die Normen werden immer komplexer», begründet Jean-Claude Cornu, Direktor der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV), die Änderung. Feuerkommissionen bestünden oft aus einem Feuerwehrkommandanten und Mitgliedern des Gemeinderates. «Es sind nicht alles Spezialisten», hält Cornu fest.

Mit dem neuen Gesetz teilt die KGV Gebäude nun in zwei Kategorien ein: «Rote» Gebäude sind grössere Gebäude wie Spitäler oder Einkaufszentren. Experten der KGV erstellen für diese Gebäude Gutachten. Für die «grünen» Gebäude, beispielsweise Einfamilienhäuser, kann die Gemeinde selbst Experten für den Brandschutz beauftragen. «Viele Gemeinde arbeiten bereits mit solchen Spezialisten zusammen», sagt Cornu. Dies seien meist private Anbieter. Der Direktor geht davon aus, dass die KGV künftig eine Ausbildung für solche Experten anbieten könnte. «Ein Kurs dauert zehn Tage, das ist also machbar.»

In der Vernehmlassung zum Gesetz habe sich der Gemeindeverband nun für die Neuerung ausgesprochen, da sie für die Gemeinden keine Mehrkosten bringen sollte. «Es ist klar, dass wir die Änderung nicht von einem Tag auf den anderen durchsetzen. Es wird eine Übergangsphase geben», sagt Jean-Claude Cornu. mir

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