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Regeln für Nekrologe

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die «Freiburger Nachrichten» begrüssen es, wenn der Redaktion Nekrologe (Nachrufe) eingesandt werden, da sie einen Beitrag dazu leisten, das Gedenken an die Verstorbenen zu pflegen. Die Publikation ist kostenlos. Die Abfassung muss allerdings folgenden Richtlinien entsprechen:

? Der Nachruf darf im Maximum 80 Druckzeilen umfassen (das sind rund 2700 Zeichen). Das Manuskript ist nur einseitig zu beschriften. Handschriftlich geschriebene Texte können nicht entgegengenommen werden.

? Von der festgelegten Länge kann abgewichen werden, wenn der/die Verstorbene ein öffentliches Amt im Dienste der Allgemeinheit bekleidet hat. Der Verfasser soll sich in diesem Fall vor der Einsendung des Textes mit der Redaktion absprechen.

? Nachrufe enthalten eine Zusammenfassung der wichtigsten Lebensdaten des/der Verstorbenen sowie eine kurze Würdigung der Persönlichkeit und ihres Wirkens. Auf Details der Beerdigungsfeier sowie auf Einzelheiten der Krankheitsgeschichte ist zu verzichten.

? Nekrologe dürfen nicht in der Ich-, nicht in Du- oder Vers-Form abgefasst sein.

? Als Bild ist ein Schwarz-Weiss-Foto jüngeren Datums erwünscht, da die Bildqualität von Farbfotos in der Regel etwas weniger gut ist. Das Foto mit dem Namen der Person auf der Rückseite wird gemeinsam mit dem Text an die Redaktion geschickt.

? Auch ein Nachruf unterliegt den Grundregeln der Aktualität. Er soll daher so rasch als möglich geschrieben und der Redaktion zugestellt werden. Die Bitte um Veröffentlichung an einem bestimmten Termin kann nur als Wunsch entgegengenommen werden.

Adresse: Redaktion Freiburger Nachrichten, Postfach, 1701 Freiburg, Fax 026 426 47 40; E-Mail: fn.redaktion@freiburger-nachrich- ten.ch

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