Der Staatsrat hat eine Richtlinie über die Vertretung des Staates in Unternehmen verabschiedet. Diese will einheitliche Regeln für sämtliche Vertretungen des Staates in Einheiten des öffentlichen und des privaten Rechts festlegen, an deren Kapital er beteiligt ist, schreibt der Freiburger Staatsrat in einer Mitteilung. Diese Richtlinie wurde in einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet und geht auf ein Postulat sowie eine wissenschaftliche Studie von Professor Jean-Baptiste Zufferey zurück.
Ziele definiert
Die wichtigsten Massnahmen betreffen Auftragsschreiben, in denen für jede Beteiligung die strategischen und finanziellen Ziele aufgeführt sind, die der Staatsrat für seine Vertreter in den Organen der betreffenden Einheiten festlegt.
In diesen Auftragsschreiben sind auch die Modalitäten der Berichte festgehalten, welche die Vertreter der zuständigen Direktion erstatten müssen und gegebenenfalls die Entschädigung der Vertreter. Eine vollständige Liste der vom Staat gehaltenen Beteiligungen, auf der auch die zuständige Direktion und die Vertreter des Staates in jeder Einheit erwähnt sind, wird auf dem neuesten Stand gehalten, heisst es in der Mitteilung der Freiburger Kantonsregierung.
Kriterien für die Wahl
In der Richtlinie wird ausserdem präzisiert, welche Kriterien bei der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter berücksichtigt werden müssen. Soweit möglich soll eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern und der politischen Sensibilitäten gefördert werden, präzisiert der Staatsrat. uh