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Regio Saane schickt Richtplan erneut in Vernehmlassung

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Der Richtplan des Regionalverbandes Saane (ARS) bedarf einer dringenden Nachbesserung. Diese betrifft die Bauzonen und die Aktivitätszonen. Die Öffentlichkeit kann über den Sommer die Dokumente einsehen und dazu Stellung nehmen.

Der regionale Richtplan soll bis Ende Jahr fertiggestellt werden. Dies erklärte die Präsidentin des Regionalverbandes Saane und Oberamtfrau, Lise-Marie Graden, an der Versammlung der Delegierten in Avry-Rosé. Dann werde er ihnen vorgelegt. Zum Regionalverband gehören unter anderem die Stadt Freiburg und die umliegenden französischsprachigen Gemeinden.

Eine erste Befragung der Öffentlichkeit habe mehrere offene Fragen aufgezeigt. Zur Diskussion werden 60 Hektaren Boden im Saanebezirk gestellt. 22 Gemeinden forderten in der ersten Befragung zusätzliche Abklärungen im Richtplan. Félicien Frossard, Generalsekretär der Agglomeration Freiburg, stellte das Dossier vor. Er erklärte, die Interessen der Gemeinden im Richtplan seien nicht immer deckungsgleich mit jenen des Regionalverbandes. Er rief zur Zusammenarbeit auf und meinte: «Wenn die Region gegenüber dem Kanton für Änderungen eintritt, dann hat das mehr Gewicht, als wenn nur eine Gemeinde diese beantragt.»

Die Öffentlichkeit kann auf der Internetseite www.regionsarine.ch die gewünschten Änderungen einsehen und Stellung zu ihnen nehmen. Die Befragung läuft vom 9. Juni bis am 8. August.

Nur halbes Jahr verrechnet

Zudem kam es zu einer Änderung bei der Finanzkommission des Regionalverbandes. Die Freiburgerin Sophie Delaloye Crettol übernimmt den Sitz von Marc Vonlanthen, der zurückgetreten ist.

Die erste Jahresrechnung des Verbandes mit einem Volumen von 101’000 Franken schloss mit einem Überschuss von 42’600 Franken. Dieser geht an die Gemeinden zurück. Die Jahresrechnung deckt nur die zweite Jahreshälfte von 2022 ab. Der Regionalverband hat sich erst im vergangenen Sommer konstituiert.

Gewässer schützen

Ein weiterer harter Brocken kommt auf die Gemeinden des Verbandes zu. Der Gewässerschutz muss den Gesetzen von Bund und Kanton angepasst werden. Danaé Frangoulis, juristische Beraterin bei der kantonalen Umweltdirektion, zählte dabei drei zu erreichende Ziele auf: Einerseits geht es um die Auswirkung der Landwirtschaft auf das Wasser, insbesondere durch den Einsatz von Pestiziden. Das Amt habe dabei den Klimawandel im Auge. Zudem achte es darauf, dass der Zugang zu den Gewässern aufrechterhalten werde.

Die Gemeinden betreffen diese drei Ziele direkt. Werde beispielsweise ein Bach renaturiert, müsse die Gemeinde Richtlinien befolgen, die zum Teil im Bundesgesetz geregelt sind. So müsse bei einem Bach auf beiden Seiten eine Grünzone frei gelassen werden. Die Juristin sagte, sie sei sich bewusst, dass bei der Gewässerregulierung Gemeinden und Umweltschutzorganisationen nicht immer am selben Strick zögen. Die Kommunen wünschten sich Flexibilität, andere Organe forderten die klare Einhaltung der Gesetze.

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