Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Ausdruck eines Unbehagens»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Kath.ch wollte vom 58-jährigen René Pahud de Mortanges wissen, wie er sich die teils paradoxe Politik erklärt, was die Ergebnisse für die Entwicklung des Schweizer Religionsrechts bedeuten könnten und ob es Aufgabe des Rechts sei, die «abendländisch-christliche Kultur» zu schützen.

Vorstösse zugunsten der Kirchen werden nur selten eingereicht. Zugleich argumentieren Politiker oft mit dem Schutz einer «christlichen» Kultur. Ist das nicht paradox?

René Pahud de Mortanges: Es ist auf jeden Fall paradox, sich für die abendländisch-christliche Kultur starkzumachen, nur um den Islam abzuwehren, sich aber nicht für die Kirchen zu engagieren. Das ist nicht logisch. Denn es sind ja auch die Kirchen, die sich für diese Kultur einsetzen.

Wie erklären Sie sich dieses Paradox?

Wenn Politiker den schwammigen Begriff «abendländische Kultur» bemühen, ist das wohl primär Ausdruck eines Unbehagens, das sie gegenüber dem Islam haben. Demgegenüber ist ein direkter Einsatz für die Kirchen für viele Politiker kein Thema. Das erachten sie wohl nicht als zeitgemäss. Oder sie haben den Eindruck, dass sie sich mit Vorstössen zugunsten der Kirchen nicht sonderlich profilieren können.

Laut der Studie reagieren die Vorstösse auf die Säkularisierung und auf die zu­nehmende religiöse Vielfalt. Können Sie das kon­kretisieren?

Wir erleben in der Schweiz zwei unterschiedliche religionssoziologische Entwicklungen gleichzeitig. Je nach politischem Programm reagieren die Politiker entweder auf das eine oder auf das andere. Die einen streben einen verstärkten Abbau christlicher Prägungen der Gesellschaft und einen Abbau von Vorrechten christlicher Kirchen an, die anderen sind gegen eine verstärkte Präsenz und Sichtbarkeit des Islam. Das sind zwei unterschiedliche Anliegen, die das System des Religionsverfassungsrechts in unterschiedliche Richtungen bewegen, wenn sie gesetzliche Realität würden.

Sie und Co-Autor Max Ammann befürchten gar, das Schweizer Religionsverfassungsrecht könnte unsystematischer und dysfunktional werden.

Wir hatten hier das österreichische Religionsverfassungsrecht vor Augen. Dort wurden im 20. Jahrhundert mehrmals sozusagen aufgrund der Tagesaktualität neue Normen erlassen, die nun als Ganzes nicht recht zusammenpassen. Eine solche Entwicklung könnte auch in der Schweiz eintreten. Nämlich dann, wenn man aufgrund momentaner Diskussionen beginnt, in Einzelbereichen Änderungen vorzunehmen, ohne das grosse Ganze im Blick zu haben.

Hat sich denn das Schweizer Religionsverfassungsrecht in der Vergangenheit harmonisch entwickelt?

Als langfristigen Trend sieht man eine sukzessive Ausdehnung der öffentlich-rechtlichen Anerkennung. Der Rechtsstatus einer christlichen Gemeinschaft wurde sukzes­sive auch auf die anderen Kirchen ausgedehnt. So wurde in reformierten Kantonen zunächst die katholische Kirche neben der reformierten anerkannt und in den katholischen Kantonen umgekehrt. Später, ab den 1980er-Jahren, wurden auch jüdische Gemeinschaften anerkannt. Eine logische Weiterentwicklung wäre, nun auch weitere Religionsgemeinschaften anzuerkennen. Darum gibt es heute unter anderem eine Debatte über die Anerkennung muslimischer Gemeinschaften. Fängt man nun aber an, das System der Anerkennung als Ganzes infrage zu stellen, weil man jegliche Form der staatlichen Unterstützung von Religionsgemeinschaften für überholt hält, ist dies eine grundsätzliche Trendumkehr.

Ist es möglich, dass irgendwann das kantonale Anerkennungsrecht ganz abgeschafft wird?

Auf dieses Ziel arbeiten Freidenker und Laizisten offenbar hin. Ich persönlich glaube jedoch nicht, dass dies bereits die Meinung einer Mehrheit in der Schweiz ist. Viele Menschen – auch Konfessionslose – sind nach wie vor der Ansicht, die Religionsgemeinschaften machten auch etwas Sinnvolles für die Gesamtgesellschaft und nicht nur für ihre Mitglieder. Und dass sie deshalb weiterhin eine staatliche Unterstützung verdienen. Wie lange diese Ansicht noch dominiert, wissen wir aber nicht.

Im Moment ist es so, dass der Prozess der Anerkennung beim Islam – der stärksten nichtchristlichen Religionsgemeinschaft – gestoppt wurde.

In verschiedenen Kantonen ist der Elan, die Anerkennung auf den Islam auszudehnen, offenbar verschwunden. Mancherorts wird das Thema von der Politik ängstlich vermieden. Immerhin wurden im Kanton Waadt die ersten Schritte unternommen, um die muslimischen Gemeinschaften im Kanton öffentlich anzuerkennen.

«Als langfristigen Trend sieht man eine sukzessive Ausdehnung der öffentlich-­rechtlichen ­Anerkennung.»

René Pahud de Mortanges

Religionsrechtsexperte

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema