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Bedingte Geldstrafe für Unfalllenker

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Ein 35-jähriger Mann war am 13. Mai 2018 nachts um 2.45 Uhr mit seinem Auto auf der A 12 von Freiburg in Richtung Bulle unterwegs. Auf der Höhe der Autobahnausfahrt in Matran verlor er aufgrund seines physischen Zustands die Herrschaft über seinen Personenwagen. Wie sich bei der späteren Analyse herausstellte, hatte er einen Alkoholgehalt von 0,68 Promille sowie Spuren der Partydroge MDMA im Blut.

Sein Auto geriet in der Folge ins Schleudern und überquerte den Grasstreifen, der die Autobahn von der Ausfahrt trennt. Dort stiess das Fahrzeug mit einem korrekt fahrenden Auto zusammen, wurde durch den Aufprall den Hang hinauf geschleudert und prallte dort gegen eine Lärmschutzwand.

Das zweite Fahrzeug wurde gegen eine Sicherheitsleitplanke gedrängt. Dessen Fahrer erlitt diverse Prellungen und Blutergüsse im Gesicht und am Becken sowie eine Zerrung der Lendenwirbel, ausserdem ging die Zahnprothese zu Bruch.

Eine weitere Autofahrerin hat gegenüber der Polizei angegeben, dass sie kurz vor dem Unfall auf der Autobahn vom selben Mann in gefährlicher Weise überholt worden sei. Sie hat gegen den Fahrer Klage wegen Gefährdung des Lebens und der Gesundheit eingereicht.

Bedingte Strafe und Busse

Der fehlbare Lenker ist nun mittels Strafbefehl wegen schweren Verstosses gegen die Strassenverkehrsordnung, wegen Trunkenheit am Steuer, leichter Körperverletzung und wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat gegen ihn eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30  Franken ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss eine Busse von 1500 Franken bezahlen sowie die Auslagen für das Verfahren von 1850 Franken.

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