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Bedingte Strafe für fahrlässige Tötung

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Es war noch dunkel, als Mitte Oktober des letzten Jahres ein 35-jähriger Familienvater in Vaulruz mit seinem Fahrrad am Morgen früh unterwegs zur Arbeit war. Eine 60-jährige Autofahrerin bog auf die Strasse ein, auf welcher der Velofahrer daherkam. Sie sah ihn nicht – und prallte frontal in ihn. Der 35-Jährige verstarb am nächsten Tag im Spital.

Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft die Autolenkerin mittels Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft während zwei Jahren.

Unaufmerksam am Steuer

Laut Strafbefehl war die Frau nicht genügend aufmerksam: «Der Tod des Velofahrers wurde durch ihre Unaufmerksamkeit verursacht.» Er habe eine Stirnlampe und reflektierende Bänder auf seiner Kleidung getragen und so das Nötige getan, um sichtbar zu sein.

Die Frau trägt die Verfahrenskosten von knapp 5000 Franken und muss die Anwaltskosten der Familie übernehmen. Die Familie kann zudem auf dem zivilrechtlichen Weg eine Genugtuung einfordern.

njb

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