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Bistum erklärt Null-Toleranz

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«Ich respektiere und schütze die spirituelle, die psychische, die körperliche und die sexuelle Integrität jeder Person und dulde keine sexuellen Übergriffe und Verletzungen der Intimsphäre.» Diesen und weitere Sätze haben die Seelsorgenden im Bistum Lausanne, Genf und Freiburg zu unterschreiben. Es handelt sich um die «Persönliche Erklärung», die Teil der «Charta gegen sexuellen Missbrauch» des Bistums ist.

Der oder die Unterschreibende bekenne sich «voll und ganz» zur «Charta gegen sexuellen Missbrauch», heisst es in der Erklärung weiter. Diese sei ein «wesentlicher Bestandteil» seiner oder ihrer kanonischen Mission. Die Person verpflichtet sich, «bei beobachteten Fällen von Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch» das Bischofsvikariat zu informieren, zur Klärung von Verdachtsfällen auch gegenüber sich selbst beizutragen und die vom Bistum verlangten Präventionskurse zu besuchen.

Die «Charta gegen sexuellen Missbrauch» wurde in deutscher Sprache von der Adjunktin des Bischofsvikariats von Deutschfreiburg, Marianne Pohl-Henzen, an der Versammlung der hauptamtlichen Seelsorgenden der Bistumsregion Deutschfreiburg vorgestellt, mit der Bitte, sie bis zu einer anstehenden Weiterbildung zu unterschreiben. Auch die französischsprachigen Seelsorgenden haben diesen Auftrag, wie Bistumssprecherin Laure-Christine Grandjean auf Anfrage sagt. Es gebe bisher keine Frist für die Unterzeichnung. Die Charta ist seit Kurzem online auf der Bistumsseite. In der «Charta gegen sexuellen Missbrauch» erklärt das Bistum seine «Null-Toleranz» gegenüber jeder Handlung, welche die sexuelle Integrität einer Person gefährden könnte. Es stellt die Präventionsmassnahmen vor und nimmt die Seelsorgenden in die Pflicht. Das Dokument definiert sexuellen Missbrauch und thematisiert das asymmetrische Verhältnis in der Seelsorge. Die Charta hält die Seelsorgenden an, bei sich selbst auf mögliche Warnsignale zu achten. Heikel werde es unter anderem, wenn jemand «ein übertriebenes Interesse an sexuellen Beziehungen zeigt oder wiederholt und spontan das Thema der Sexualität anschneidet». Die Charta nennt weiter «sexuelle Anspielungen» und unstatthafte Berührungen. Ein weiteres Zeichen sei der Wunsch nach Begegnungen «ausserhalb der Besprechungen». Das Dokument nennt auch «respektlose und wütende» Reaktionen, wenn eine betreute Person ihr Unbehagen ausdrücke. Zusätzlich zur Charta hat das Bistum ein Interventionsschema entwickelt. Dies gibt klar strukturierte Handlungsanweisungen an verschiedene in einen Missbrauch involvierte Personen vor.

Aus Krisensituation heraus

Die Idee, eine Charta und ein Interventionsschema zu erstellen, entstand vor etwa fünf Jahren aus einer Krisensituation heraus, erklärt Bistumssprecherin Laure-Christine Grandjean gegenüber kath.ch. Bischof Charles Morerod habe die Initiative ergriffen. Sie selbst erhielt den Auftrag, die Charta mit Unterstützung von Psychologen und anderen Fachpersonen umzusetzen. Bei der vier Jahre dauernden Aufgabe liess sich Grand­jean von vergleichbaren Dokumenten der reformierten Kirchen von Neuenburg und Freiburg inspirieren sowie – für die persönliche Erklärung – von Dokumenten der Westschweizer Fachstelle für die Präven­tion sexueller Gewalt «Espas».

Chronologie

Seit über 20 Jahren im Fokus

Sexueller Missbrauch erhält erst seit der Mitte der 1990er-Jahre grössere öffentliche Aufmerksamkeit. In der Schweiz ist die Straftat unter Artikel 187 des Strafgesetzbuchs definiert. Die Schweizer Bischofskonferenz gründete 2002 das Gremium «Sexuelle Übergriffe in der Pastoral». 2010 wurde bekannt, dass in der Schweiz während der 15 Jahre zuvor 60 Verdachtsfälle untersucht wurden.

jcg

 

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