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Das Kantonsgericht spricht den Ingenieur frei

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Die Richter des Kantonsgerichts Freiburg machten gestern nur einen Mann für die tödliche Explosion im Jahr 2012 in der Käserei La Tzintre in Charmey verantwortlich. Der 43-jährige Techniker, der bei dem Unfall selbst schwer verletzt worden war, wurde der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie der fahrlässigen Brandstiftung und Explosion für schuldig befunden. Die Richter befreiten ihn jedoch angesichts der erlittenen Verletzungen von einer Strafe.

Sein direkter Vorgesetzter, ein 38-jähriger Ingenieur, wurde in vollem Umfang freigesprochen. Das Kantonsgericht folgte damit weitgehend den beiden Anwälten und wich deutlich vom erstinstanzlichen Urteil der Greyerzer Polizeirichterin ab. Diese hatte 270 respektive 180 Tagessätze mit Bewährung ausgesprochen.

Strafe unangemessen

Dem Verurteilten bleibt die Zahlung von 210 000 Franken als Schadensersatz an die Angehörigen des Verstorbenen. Ausserdem wurde er zur Zahlung von fast 120 000 Franken für die Verfahrenskosten verurteilt. Doch der Mann «scheint bereits ausreichend bestraft», fanden die Richter gestern. Sie waren der Ansicht, dass «die Schwere seines Fehlers den erlittenen Verletzungen entspricht». Eine weitere Bestrafung wäre daher «unangemessen». Der Verurteilte war gestern, wie bereits vor einem Jahr, nicht vor Gericht erschienen – er wurde gerade ein weiteres Mal operiert.

bearbeitet von vau/FN

 

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