Mit der im Oktober 2017 lancierten Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» wurde das Thema «Organspende» zum Politikum. Auch die Schweizer Bischofskonferenz hat sich dazu geäussert. Den von der Initiative angestrebten Übergang zur sogenannten Widerspruchslösung lehnt sie ab, betrachtet aber die Organspende grundsätzlich als positiven Akt, hiess es an einer Medienkonferenz im Juni.
Die Widerspruchslösung
Mit der Widerspruchslösung würden alle Menschen zu Organspendern, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Nun meldet sich auch die Kommission für Bioethik der Bischofskonferenz zu Wort. «Es muss eine Debatte in der Bevölkerung stattfinden», sagte Stève Bobillier, wissenschaftlicher Mitarbeiter des beratenden Gremiums der Bischöfe, gegenüber dem Newsportal cath.ch. Man habe deshalb ein Dokument veröffentlicht, dass über die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Organspende aufklären soll. Auf 19 Seiten wird über die aktuelle Lage in der Schweiz, medizinische Kriterien und den rechtlichen Rahmen hierzulande informiert. In einem zweiten Teil legt das Gremium unter anderem dar, was aus Sicht der Theologie, der Seelsorge und der Ethik bedeutsam ist. Hier erklärt die Kommission auch, was die Widerspruchslösung bedeutet, die im Gegensatz zur ausdrücklichen Einwilligung des Organspenders steht. Die Überlegungen der Kommission finden sich auch in einem zweiseitigen Flyer zusammengefasst.
Im Einklang mit der Kirche
Stève Bobillier erinnerte daran, dass die katholische Kirche Organspenden positiv gegenüber stehe. «Die Organspende steht ganz im Einklang mit der Lehre der Kirche», so der wissenschaftliche Mitarbeiter gegenüber cath.ch. Auch die Päpste Franziskus, Benedikt XVI. und dessen Vorgänger Johannes Paul II. hätten die Organspende als verdienstvolle, barmherzige und brüderliche Handlung bezeichnet.
Die Kommission für Bioethik sieht hier noch Aufklärungsbedarf. Denn: «In der Schweiz führen 25 Prozent der Menschen, die es ablehnen, ihre Organe zu spenden, religiöse Gründe an, um ihre Entscheidung zu rechtfertigen», heisst im Dokument der Kommission.
Aus Sicht von Stève Bobillier braucht es auch einen tief greifenden Mentalitätswandel, um das Tabuthema des eigenen Todes zu brechen. «Die Botschaft der Bioethikkommission lautet: «Wagen Sie es, über den eigenen Tod zu sprechen, um ihre Angehörigen nicht in eine schwierige Lage zu bringen.» In der Tat ist es heute so, dass die Angehörigen den Entscheid über eine Organentnahme fällen müssen, wenn der Wille des Verstorbenen nicht dokumentiert ist.
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