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Die Kassierin zweigte Geld aus der Vereinskasse ab

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Manchmal bietet auch eine Unterschrift zu zweien keinen Schutz. So bei einem Verein in Bulle: Die Kassierin hob zwischen Juni 2016 und Februar 2017 insgesamt 18 Mal Geld für sich selber ab – total 14 100 Franken. Über dieses Vereinskonto konnte sie allein verfügen. Damit wieder Geld aufs Konto kam, bat sie den Vereinspräsidenten – der ihr Schwiegersohn ist – darum, vom zweiten Vereinskonto Geld auf das geplünderte Konto zu überweisen. Dafür war sie auf ihn angewiesen, da die beiden für das zweite Konto eine Kollektivunterschrift hatten.

Schwiegersohn half mit

Die 47-jährige Vereinskassierin sagte ihrem 28-jährigen Schwiegersohn, sie brauche das Geld, um Rechnungen des Vereins zu bezahlen. Er autorisierte fünf Geldtransfers. Und als er selber in Geldnot geriet, liess er sich 2000 Franken vom Vereinskonto ausbezahlen.

Die Kassierin hob noch mehrmals Geld für sich ab; insgesamt steckte sie 27 800 Franken ein. Und als der Schwiegersohn ihr einmal 1500 Franken zurückgab, um einen Teil seiner Schuld zu begleichen, zahlte sie dieses Geld nicht etwa aufs Konto ein, sondern behielt es für sich.

Wegen Veruntreuung verurteilt

Im Mai 2017 hat die Kassierin dem Verein 7300 Franken zurückbezahlt. Der Präsident zahlte die 500 Franken, die er noch schuldete, nie zurück. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die beiden nun mittels Strafbefehl wegen Veruntreuung verurteilt. Die Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Sie muss die Verfahrenskosten von 500 Franken tragen. Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen; die Bewährungsfrist läuft ebenfalls über zwei Jahre. Seine Verfahrenskosten belaufen sich auf 160 Franken.

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