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«Einhaltung der geltenden Regeln»

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Die Baselbieter Schulen werden verpflichtet, Integrationsschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern mit ausländischer Staatsbürgerschaft dem «Amt für Migration» zu melden. Das Parlament hat kürzlich eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Der Halbkanton rea­giert damit auf die sogenannte «Therwil-Affäre». An der Sekundarschule verweigerten zwei muslimische Schüler aus religiösen Gründen den Handschlag gegenüber einer Lehrerin. In der Folge wurden im Landrat verschiedene Vorstösse zum Thema eingebracht.

Mit dem neuen Gesetz will der Landrat einen Beitrag leisten, um schwere Störungen des Schulbetriebs zu unterbinden, «dies namentlich bei einer religiös motivierten Verweigerung zur Einhaltung der geltenden Regeln und Umgangsformen», wie es im Antrag des Landrats an das Kantonsparlament heisst.

Zu solchen schweren Störungen gehören gemäss dem Landrat die Verweigerung der Teilnahme oder die massive Störung des Unterrichts, eine res­pektlose Behandlung insbesondere weiblicher Lehr- und Respektspersonen sowie Schülerinnen oder konkrete Anzeichen einer Radikalisierung.

Eltern sollen mitbezahlen

Mit seinem Antrag wolle der Landrat erreichen, dass in der Kantonsverfassung der Vorrang der bürgerlichen Pflichten gegenüber «weltanschaulichen Auffassungen und religiösen Vorschriften» verankert werde. Nun wird im Bildungsgesetz auch neu festgehalten, dass die Schulleitungen bei «wesentlichen Integrationsproblemen» von ausländischen Schülerinnen und Schülern eine «Meldepflicht» gegenüber dem Amt für Migration haben.

Bei massiven Verhaltensdefiziten kann neu der Kanton Massnahmen in Ergänzung zur Schule und zum Unterricht anordnen. Die Eltern können dazu verpflichtet werden, sich an den zusätzliche Kosten zu beteiligen.

Landrat Marc Schinzel wies im Parlament darauf hin, dass gegen den Entscheid der Migrationsbehörde immer noch der Rechtsweg beschritten werden könne.

Die Änderung des Bildungsgesetzes wurde mit 63 zu neun Stimmen bei zwei Enthaltungen verabschiedet. Da das Vier-Fünftel-Mehr übertroffen wurde, entfällt die bei Gesetzen sonst obligatorische Volksabstimmung.

Meldepflicht statt Melderecht

Die SP wollte nichts von einer «Meldepflicht « wissen, sondern ein «Melderecht» in das Gesetz einschreiben. Mit dem Vorschlag blitzte die Partei jedoch ab. Sie will das Referendum gegen das Gesetz nicht ergreifen.

kath.ch

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