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«Gefahr war vorhersehbar und vermeidbar»

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Ein heute 62-jähriger Epileptiker hatte im Oktober 2015 unter Alkoholeinfluss auf dem Parkplatz eines Hotels in Charmey eine Familie umgefahren (die FN berichteten). Ein 71-jähriger Mann kam dabei ums Leben. Drei weitere Personen, darunter ein Kind, wurden verletzt. Der Autofahrer war am Steuer ohnmächtig geworden. Im November 2017 hatte ihn das Polizeigericht des Greyerzbezirks wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einem fünfjährigen Fahrverbot verurteilt.

Der 62-Jährige zog das Urteil weiter ans Kantonsgericht, wo sein Anwalt Jean-Christophe A Marca einen Freispruch forderte, blitzte dort aber vorgestern ab. Die höhere Instanz bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts.

Herzrasen vor dem Unfall

Wie bereits in Bulle wog auch für das Kantonsgericht schwer, dass dem 62-Jährigen der Fahrausweis bereits vor diesem tödlichen Unfall sechs Mal entzogen worden war. Obwohl er Medikamente gegen seine Epilepsie nahm und deshalb hätte abstinent leben müssen, habe er regelmässig Alkohol konsumiert – Zeugen beschrieben ihn im Verfahren als Kneipenstammgast. Er hatte auch am Vorabend des Unfalls getrunken. Zwölf Stunden nach dem Drama wies sein Blut noch immer einen Alkoholpegel von 0,1 Promille auf. Ausserdem hat er laut Staatsanwalt Laurent Moschini bereits fünf Monate vor dem Unfall in Charmey einen weiteren Unfall verursacht.

Jean-Christophe A Marca wies zwar darauf hin, dass sein Mandant zuvor niemals während eines Herzrasens wie vor dem Unfall ohnmächtig geworden sei. Doch dieses Argument konnte das Kantonsgericht nicht überzeugen. Dieses kam zum Schluss, dass der 62-Jährige seine Fahrt sofort hätte abbrechen müssen, als das Herzrasen aufgetaucht sei. Die Gefahr sei insofern «vorhersehbar und vermeidbar» gewesen, hiess es.

La Liberté/jcg

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