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Gefährliches Verhalten führt zu Schuldspruch

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Am Vormittag des 23. April 2017 gefährdete eine Autofahrerin in Romont mehrere Fussgänger. Die in Romont wohnhafte Frau näherte sich mit ihrem Fahrzeug zwei Erwachsenen, die mit einem Kleinkind und einem Baby im Kinderwagen dem rechten Rand der Strasse entlangliefen. Sie beschleunigte ihr Fahrzeug stark und überholte die Fussgänger ohne auszuweichen. Dabei verfehlte sie die vier Personen knapp. Ein weiterer Fussgänger stellte sich daraufhin auf die Fahrbahn, um die 60-jährige Fahrerin am Wegfahren zu hindern. Diese raste jedoch davon. Die Staatsanwaltschaft Freiburg verurteilte nun die Frau gemäss Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Zudem erhält sie eine Busse von 300 Franken und muss die Verfahrenskosten von 255 Franken tragen.

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