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Hund schnappt zu: Busse für Hundehalterin

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Eine Frau, die mit einem Schäferhund in Ependes spazieren gegangen war, ist wegen Zuwiderhandlung gegen das Hundehaltergesetz schuldig gesprochen worden, da sie den Hund nicht unter Kontrolle hatte. Dies geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg hervor. Die Busse beträgt 250 Franken. Zuzüglich der Verfahrenskosten muss sie rund 540 Franken bezahlen.

Das Urteil geht auf einen Spaziergang an Heiligabend vor einem Jahr zurück. Damals führte die 55-Jährige den Schäferhund ihres Sohnes spazieren. Sie begegneten einer Hundehalterin und deren Coton de Tuléar. Beide Hunde waren angeleint. Nachdem sie aneinander vorbeigegangen waren, machte der Schäferhund einen Satz rückwärts und griff den Coton de Tuléar an. Gemäss Strafbefehl versuchte der Schäferhund, den kleineren Hund an der Kehle zu packen. Die Frau schaffte es nicht, den Schäferhund zurückzuhalten. Durch den Angriff wurde der kleine Hund so stark verletzt, dass er zum Tierarzt gebracht werden musste. Die Tierarztkosten beliefen sich auf 435 Franken.

sf

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