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Im Käsereiprozess werfen die Kläger einem Angeklagten Lügen vor

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Gestern Nachmittag stieg die Spannung im Kantonsgericht am zweiten Prozesstag weiter an. Die Anwälte der Zivilkläger nahmen vor allem den ehemaligen Chef des Technikers ins Visier, der 2012 durch seine unsachgemässe Arbeit eine Explosion mit Todesfolge ausgelöst hatte.

Der 38-jährige Ingenieur hatte zwei Stunden vor dem Drama mit dem Techniker telefoniert. Da es keine Aufzeichnungen des Telefonats gibt und sehr unterschiedliche Aussagen darüber, was besprochen wurde, gehen auch die Interpretationen auseinander.

Für die Zivilkläger ist klar, dass der Ingenieur lügt, wenn er behauptet, nichts von den zweifelhaften Arbeitsmethoden seines Untergebenen gewusst zu haben (FN von gestern). Er lüge auch, wenn er behaupte, dem Techniker Anweisungen gegeben zu haben, wie er das Problem mit dem Wasser in der Leitung lösen solle, der Untergebene aber einfach nicht auf ihn gehört habe.

Gemäss Manuela Ryter Godel, Anwältin der Familie des Todesopfers, wusste der Angeklagte ganz genau, dass der Techniker die Leitung reinigte. Das bestätigten gemäss der Anwältin die Aussagen, die der Ingenieur zu Prozessbeginn gemacht hatte, als er noch nicht als Angeklagter auftrat.

Dieser Ansicht war auch Raphael Tinguely, Anwalt der Käsereigenossenschaft La Tzintre, die einen Sachschaden von 1,3 Millionen Franken zu beklagen hat. Der Chef wolle die Schuld auf seinen Untergebenen abwälzen.

Genauswenig zweifelt Dominique Morard, Anwalt eines verletzten Arbeiters, daran, dass der Chef seinen Arbeiter alleingelassen hat.

Das Kantonsgericht wird heute das Urteil fällen.

bearbeitet von ybf/FN

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