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Landwirt lässt verletztes Rind elendig verenden

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 44-jährigen Mann aus dem Greyerzbezirk wegen eines Vergehens gegen das Schweizerische Tierschutzgesetz verurteilt. Der Landwirt war im Juni 2018 von einem Alphirten zu einem seiner Rinder gerufen worden, das auf der Alpweide gestürzt war und sich dabei verletzt hatte. Der Unfall geschah an einem steilen Hang. Der Mann hat in der Folge versucht, das Tier dazu zu bringen, wieder aufzustehen, ohne Erfolg.

Daraufhin haben die beiden Männer das Rind den Hang hinunter zu einer weniger steilen Stelle gerollt. Der verurteilte Landwirt hat darauf noch einmal versucht, das Tier dazu zu bringen, sich zu erheben, indem er ihm mithilfe des Viehhütergriffs elektrische Schläge verpasste. Das Tier konnte sich aber nicht erheben. Der Mann liess es liegen, ohne ihm Zugang zu Wasser zu ermöglichen. Er hat weder einen Tierarzt gerufen noch sonst etwas getan, um die Leiden des Rinds zu beenden. Es ist schliesslich seinen Verletzungen erlegen. Der Landwirt liess es noch bis zum nächsten Tag liegen.

Für dieses Verhalten ist der Mann nun zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 160 Franken verurteilt worden – dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 300 Franken bezahlen und 195 Franken Verfahrensgebühren übernehmen.

im

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