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Lieferant von Salzsäure wegen Fahrlässigkeit verurteilt

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen im Kanton Baselland wohnhaften Mann wegen Übertretung des Chemiegesetzes verurteilt. Der 29-Jährige hat im September 2018 im Auftrag einer Firma 32-prozentige Salzsäure an eine milchverarbeitende Firma in Estava­yer-le-Lac geliefert. Dies hatte er zuvor bereits mehrmals getan.

Er meldete sich wie üblich beim Empfang an und legte die Lieferdokumente vor. Danach erhielt er die Weisung, er könne mit dem Lastwagen bereits zum Einfüllort fahren. Dort wartete er auf einen Mitarbeiter. Als nach 30 Minuten niemand kam, entschloss er sich, den Schlauch anzuschliessen und die Salzsäure abzufüllen. Während des Abfüllvorgangs rannten Personen an ihm vorbei und er nahm den Geruch von Salzsäure wahr. Darauf brach er den Vorgang ab.

Salzsäure lief in ein Gebäude

Wie sich herausstellte, war der von ihm benutzte Einfüllstutzen nicht mehr in Betrieb. Das Rohr führte ins Leere, so dass sich Salzsäure in das Untergeschoss eines Gebäudes ergossen hatte. Ein Brandmelder ging los und löste den Alarm aus. Wie es im Urteil der Staatsanwaltschaft heisst, war der benutzte Einfüllstutzen zwar noch beschriftet mit «Salzsäure», war aber nicht wie sonst mit einem Deckel und einem Vorhängeschloss verschlossen.

Normalerweise hätte ein Mitarbeiter des Milchverarbeitungsbetriebs den Einfüllstutzen aufgeschlossen und dem Lieferanten dann die Erlaubnis zum Abfüllen gegeben. Er wäre geblieben, bis dieser Vorgang abgeschlossen gewesen wäre, und hätte dann das Schloss wieder angebracht. So sieht die Standardprozedur des Unternehmens aus.

Sorgfaltspflicht verletzt

Weil der Lieferant ungeduldig war und nicht warten konnte, ist er nun zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden. Im Urteil der Staatsanwaltschaft heisst es, er habe seine Sorgfaltspflicht im Umgang mit gefährlichen Stoffen verletzt. Salzsäure kann schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden verursachen und die Atemwege reizen. Der Mann muss neben der Busse auch die Kosten für das Verfahren tragen. Insgesamt beläuft sich die Rechnung auf 851 Franken.

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