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Motocross im Schutzgebiet

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Väter von zwei töffbegeisterten Kindern wegen des Verstosses gegen das Fischereigesetz und wegen unbefugten Verlassens der öffentlichen Stras­se verurteilt. Wie es im Strafbefehl heisst, hatten die beiden Männer ihre Kinder zum Motocrossfahren in ein Reservat von nationaler Bedeutung für Wasser- und Zugvögel mitgenommen. Dies am 12. Mai 2018, als der Wasserstand des Jaunbachs an der Mündung in den Greyerzersee sehr tief war. Die Busse gegen die Väter beläuft sich auf 300 Franken, dazu kommen Verfahrenskosten von 495 Franken.

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