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Polizist gab Informationen weiter

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Gute Beziehungen sind immer praktisch. Ganz nach diesem Motto hat eine Physiotherapeutin ihren Pa­tienten – einen Polizisten – um einen Gefallen gebeten: Gegen eine Kollegin laufe eine Straf­untersuchung – ob er ihr sagen könne, worum es genau gehe? Er gab ohne Widerstand Auskunft, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl schreibt. Am Schluss gab es eine Untersuchung gegen den Polizisten wegen Amtsgeheimnisverletzung: Die Physiotherapeutin erzählte einer Arbeitskollegin von dem Fall, die die Details einer Kollegin erzählte, die damit wiederum zu der Frau ging, gegen die die Untersuchung lief.

Generalstaatsanwalt Fabien Gasser schreibt im Strafbefehl, eine Amtsgeheimnisverletzung sei nicht harmlos. Das Verhalten des Polizisten hätte die Untersuchung gefährden können. Zudem seien unbegründete Gerüchte in Umlauf gesetzt worden. Gasser hält dem Polizisten aber zugute, dass er seinen Fehler sofort zugab und bereute. Der Polizist sagte, er sei davon ausgegangen, dass die Physiotherapeutin die Informationen für sich behalten würde, da sie auch dem Berufsgeheimnis unterstehe.

Gasser verurteilte den 30-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen, mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren, und einer Busse von 400 Franken. Dazu kommen Gerichtskosten von knapp 500 Franken.

njb

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