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Verschuldet wegen der Bestellungen des Freundes

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Sie sind der Frau wohl in unguter Erinnerung: die drei Monate, in denen sie mit ihrem Freund zusammen in einer Wohnung im Freiburger Vivisbachbezirk gewohnt hatte. Sie meldete sich danach bei der Polizei und sagte aus, ihr Freund habe sie mehrfach beleidigt und bedroht. Zudem hatte er in ihrem Namen zahlreiche Online-Einkäufe getätigt. Er bestellte Kleider, Schuhe, Einrichtungsgegenstände und elektronische Geräte – so viele, dass die Frau bis heute stark verschuldet ist, wie es im Strafbefehl gegen den Mann heisst.

Der junge Mann zwang sie überdies dazu, Mobiltelefon-Abonnemente bei verschiedenen Anbietern abzuschliessen. Er drohte, dass er ihrem Hund oder ihren Verwandten etwas antun werde, wenn sie nicht unterschreibe. Die Smart­phones, die er so erhielt, verkaufte er zum Teil weiter.

Zwei weitere Betrugsopfer

Selbst nach der Anzeige durch seine Freundin zeigte sich der Mann unverbesserlich. Wenige Wochen danach bestellte er ein Smartphone auf den Namen seiner Nachbarin. Als das Paket geliefert wurde, fing er es ab, entnahm das Smartphone und verkaufte es weiter. Seine Nachbarin bemerkte den Betrug erst, als sie Post von einem Inkasso­unternehmen erhielt – kurz darauf zeigte sie den Mann an. Eine weitere Frau überliess dem Mann einige Monate später ihren Computer. Sie hatte mit ihm abgemacht, dass er das Gerät reparieren würde. Stattdessen verkaufte er es. Die Frau reichte ebenfalls eine Strafanzeige ein.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann nun per Strafbefehl wegen Vertrauensbruch, Betrug, Erpressung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 180  Tagessätzen à 30  Franken mit Bewährung während fünf Jahren. Zudem muss er eine Busse von 1300 Franken bezahlen.

nas

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