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Wichtiges Kapitel abgeschlossen

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Anlässlich ihrer jüngsten Sitzung hat die katholische kirchliche Körperschaft des Kantons Freiburg vergangene Woche in zweiter Lesung mit 58 zu 0 Stimmen einstimmig die vorgängig schon ausführlich beschlossenen Änderungen des Pfarreireglements und des Reglements über die Ausübung der kirchlichen politischen Rechte (die FN berichteten) abgesegnet. Wenn der Staatsrat die damit einhergehende Teilrevision des Kirchenstatuts auch gutheisst, können alle Änderungen auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten. Gemäss dem Präsidenten Arnold Schöpfer habe auch der Diözesanbischof von Lausanne, Genf und Freiburg, Charles Morerod, die Teilrevision schon genehmigt.

Knackpunkt Unmündigkeit

Zu Diskussionen kam es an diesem Abend im grossen Saal der Pfarrei Christkönig kaum mehr. Einziger fraglicher Punkt blieb gegen Ende der Versammlung das Wahlrecht für nicht urteilsfähige Personen. Die Urteilsfähigkeit wird vom Staat – das heisst: von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde – nämlich erst im Alter von 18 Jahren festgestellt, während das Stimmalter bei der katholischen kirchlichen Körperschaft bei 16 Jahren liegt. Eine Lösung für dieses Problem ist laut Schöpfer nicht in Sicht. Es bleibt der Kirche nichts anderes übrig, als ihr Wahlmaterial beispielsweise auch an Menschen mit einer geistigen Behinderung im Alter zwischen 16 und 18 Jahren zu versenden. Auf eine ursprünglich geplante dritte Lesung wurde wegen der Übereinstimmung von erster und zweiter Lesung verzichtet – wie dies auch reglementarisch so vorgesehen ist. Und auch auf die für den 7. Oktober vorgesehene Sitzung wird verzichtet. Die nächste und letzte Sitzung in diesem Jahr findet am 9. Dezember statt. Das Hauptthema wird das Budget für das Jahr 2018 sein.

Das Internetzeitalter ist da

Im Weiteren informierte Pa­trick Mayor, Mitglied des ­Exekutivrats, die Anwesenden noch über den aktuellen Stand der Dinge bei der neuen Internet-Plattform der Pfarreiregister «CathPers». Das entsprechende Projekt wurde nun gemäss Mayor nach mehrjährigen Diskussionen von der kantonalen Datenschutzbehörde für gut befunden. Mit einigen letzten Verbesserungen solle man bis Ende November fertig sein. Entsprechende Sicherheitstests seien bereits durchgeführt worden. Im Prinzip funktioniere das Ganze wie beim Internet-Banking. Wolle sich eine Person auf diesem System einloggen, so erhalte sie per SMS einen Code, den sie danach in ihren Computer eintippen müsse, damit das Log-in funktioniere. Eine weitere Herausforderung sei es noch, bereits bestehende Systeme einzelner Pfarreien allenfalls mit dem neuen System zu verknüpfen. Auch hier gehe es letztlich um die Datensicherheit. Die Datenschutzbehörde verlange bis März 2018 ein klares Konzept mit den Anforderungen an solche Registerprogramme und den technischen und organisatorischen Massnahmen, um den Datenschutz sicherzustellen.

«Dieses Register war ein sehr wichtiges Thema dieser Legislaturperiode», so Mayor weiter. Es werde nicht nur bei kirchlichen Wahlen sehr nützlich sein, sondern auch der Erfassung von Taufen, Katechesen, Erstkommunionen und Heiraten sowie als Register der Kirchensteuerpflichtigen dienen. Im Pastoralregister könnten übrigens sogar nicht-katholische Personen erfasst werden – dann beispielsweise, wenn sie als Angestellte für eine katholische Institution arbeiten würden. Auch allfällige Mutationen wie Ein- und Austritte könnten so viel einfacher als in der Vergangenheit erfasst werden. Bereits im Jahr 2014 habe ein erster Probebetrieb in zwölf Pilotpfarreien des Kantons begonnen. Vor der endgültigen Inbetriebnahme müsse die Körperschaft noch das entsprechende Reglement annehmen, das von der Datenschutzbehörde nun gutgeheissen wurde.

«Dieses Register war ein sehr wichtiges Thema dieser Legislaturperiode»

Patrick Mayor

Mitglied Exekutivrat der kkK

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