Im revidierten Gesetz wird der minimale Inhalt der Einwohnerkontrolle verankert sein. Viele Merkmale sind im Allgemeinen allerdings schon heute in den Einwohnerregistern der Gemeinden verzeichnet. Zum minimalen Inhalt gehören: neue AHV-Versicherungsnummer; Gemeindenummer des Bundesamtes für Statistik und amtlicher Gemeindenamen; Gebäudeidentifikator; Wohnungsidentifikator, Haushaltszugehörigkeit und Haushaltsart; amtlicher Name und die andern in den Zivilstandsregistern beurkundeten Namen einer Person; alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge; Wohnadresse und Zustelladresse; Geburtsdatum und Geburtsort; Heimatorte bei Schweizerinnen und Schweizern; Geschlecht; Zivilstand; Religionszugehörigkeit; Staatsangehörigkeit; bei Ausländern die Art des Ausweises; Niederlassung oder Aufenthalt in der Gemeinde; Niederlassungsgemeinde oder Aufenthaltsgemeinde; bei Zuzug: Datum und Herkunftsgemeinde bzw. Herkunftsstaat; bei Wegzug: Datum und Zielgemeinde bzw. Zielstaat; bei Umzug in der Gemeinde: Datum; Stimm- und Wahlrecht; Todesdatum.
Dazu gesellen sich drei Merkmale (Abstammung; Muttersprache; Identität des Ehegatten oder des eingetragenen Partners und der minderjährigen Kinder, die im Haushalt leben), die die Gemeinden zusätzlich zu den eidgenössischen Merkmalen ins Register aufnehmen müssen. az