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Reglement verabschiedet

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132 Artikel

Das KPRR regelt in insgesamt 132 Artikeln unter anderem das kirchliche Stimmrecht, die Wahl von Pfarreiräten und Pfarreidelegierten in die Versammlung der kkK, die Initiative und das Referendum in kirchlichen Angelegenheiten. Das KPRR fasst diese Bestimmungen, die bisher in verschiedenen Reglementen und Gesetzen verstreut waren, erstmals in einem einzigen Erlass zusammen. Nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt ist das Reglement während 90 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt und dürfte anfangs nächstes Jahr in Kraft treten. Es kann in jedem Pfarreisekretariat und bei der Verwaltung der katholischen kirchlichen Körperschaft in Villars-sur-Glâne eingesehen werden.

Bald Ende der Legislaturperiode

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