Freiburg Der städtische Generalrat hat am Montag mit 61 Stimmen, zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen einer Änderung des Einbürgerungsreglements zugestimmt. Diese war nötig geworden, weil die Ende April vom Parlament beschlossene Fassung nicht dem kantonalen Gesetz über die Gemeinden entsprach.
Das kantonale Gesetz über die Gemeinden fordert, dass im Reglement der Stundentarif für das Einbürgerungsverfahren klar genannt wird. Dieser wird nun mit einem Betrag zwischen 80 und 150 Franken angegeben, wobei ersterer als generelle Gebühr gelten wird. Der Höchstbetrag von 3000 Franken für das gesamte Verfahren bleibt bestehen. cf