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Reglementsänderung soll der Firma Buess aus der Patsche helfen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Entscheid ist von der höchsten richterlichen Instanz der Schweiz gefällt worden: Die Steinverarbeitungsfirma Buess im Murtner Merlachfeld ist nicht zonenkonform. Die Firma übt kein «stilles Gewerbe» aus und darf die Produktion nicht so weiterführen, wie sie es noch immer tut. Das Bundesgericht spielte den Ball nach der Urteilsverkündung im Dezember dem Oberamtmann des Seebezirks zu: Dieser muss entscheiden, wie der rechtsmässige Zustand wiederhergestellt werden kann. Dies hat er bis jetzt noch nicht getan (siehe Kasten).

Parteien wollen Klarheit

Der Fall Buess war auch an der letzten Generalratssitzung ein Thema: FDP-Präsident Thomas Bula wollte wissen, wie sich der Gemeinderat für die Firma einsetzt. Bereits im Juli hatte die FDP mit der SP und der SVP den Gemeinderat in einem Brief aufgefordert, im Merlachfeld endlich «Zonenklarheit» zu schaffen – zumal die Gemeinde immer die Absicht gehabt habe, in dieser Zone Betriebe wie die Buess AG anzusiedeln.

Tatsächlich arbeite die Gemeinde auf eine Lösung des Problems hin, wie Gemeinderätin Ursula Schneider Schüttel auf Anfrage sagt. «Wir prüfen, ob es eine Lösung auf Reglementsstufe gibt, entweder im Reglement des Detailbebauungsplans oder im Gemeindebaureglement.» Die Gemeinde könnte das Quartierplanreglement also so anpassen, dass die Firma Buess ihren Be- trieb weiterführen kann. Auch Schneider Schüttel betont, dass der Gemeinderat die Ansiedlung von Firmen wie der Buess AG immer unterstützt habe. Weil man aber nicht zu viele laute Betriebe habe anlocken wollen, sei im Reglement der Begriff des «stillen Gewerbes» festgeschrieben worden – ein Ausdruck, der laut Bundesgericht eben gerade nicht auf die Buess AG zutrifft.

Anwohner wehren sich

Ändert die Gemeinde aufgrund des Bundesgerichtsurteils das Reglement und legalisiert somit die Buess AG im Nachhinein, bekommt sie es wohl mit den Anwohnern zu tun. Diese haben den Fall bis vor das Bundesgericht gezogen und bekamen schliesslich auch recht. «Wir sind nicht durch drei Instanzen gegangen, um nun einen weiteren Schachzug hinzunehmen», sagt Anwohner und Beschwerdeführer Urs Luginbühl. Die Beschwerdeführer werden also eine Reglementsänderung der Gemeinde nicht ohne weiteres akzeptieren. Luginbühl will nun abklären, welche Möglichkeiten die Anwohner überhaupt haben, um auf eine Reglementsänderung reagieren zu können.

In dieser Diskussion taucht zwangsläufig die Frage auf: Kann die Gemeinde das Quartierplanreglement im Merlachfeld im Nachhinein überhaupt ändern? «Ja», sagt Bernhard Waldmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg. «Aber die Änderung muss auch vom Kanton genehmigt werden.» Bei einer Reglementsänderung müssten der Grundsatz der Planbeständigkeit und die allgemeinen Planungsgrundsätze – insbesondere die Verschonung der Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen – beachtet werden, so Waldmann. «Die Planungsänderung darf künftige Nutzungskonflikte mit angrenzenden Anwohnern nicht fördern, sondern hat sie zu verhindern.»

«Nicht der Königsweg»

Dass nun die Gemeinde der Firma Buess mit einer Reglementsänderung aus der Patsche helfen will, kann Waldmann nachvollziehen. «Dieser Ansatz ist aber sicher nicht der Königsweg für die Lösung des Problems.» Setzen sich die Anwohner zur Wehr, schätzt der Verwaltungsrechtsexperte deren Chance auf einen Erfolg als «nicht von vornherein unrealistisch» ein.

 

Anwohner: Drängen auf baldigen Entscheid

Obschon das Bundesgericht im letzten Dezember entschieden hat, dass die Firma Buess nicht zonenkonform ist, hat die Firma die Produktion bis anhin nicht eingestellt. Auf welche Weise und wann Oberamtmann Daniel Lehmann entscheidet, wie es mit der Firma weitergeht, konnten die FN gestern nicht in Erfahrung bringen; Lehmann war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Fakt ist laut Staats- und Verwaltungsrechtler Bernhard Waldmann aber, dass die Buess AG aufgrund des Bundesgerichtsurteils den Betrieb nicht mehr weiterführen dürfte.

Auf den Entscheid des Oberamts wartet auch Anwohner Urs Luginbühl. «Wir sind der Meinung, dass der Entscheid schon längst hätte umgesetzt werden müssen.» Wenn der Oberamtmann nicht handelt, könnten die Anwohner eine Aufsichtsbeschwerde beim Kanton einreichen. «Wir haben nun lange gewartet», so Luginbühl. «Eine Aufsichtsbeschwerde ist der nächste Schritt, den wir ins Auge fassen.» hs

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