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Reiche schröpfen ist nicht legitim

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Reiche schröpfen ist nicht legitim

Die Reichen als Abzocker hinzustellen und aus Neid zu schröpfen, ist nicht nur aus volkswirtschaftlicher Perspektive kontraproduktiv. Es ist auch moralisch keineswegs legitim. Die von der SP portierte «Steuergerechtigkeitsinitiative» hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Umverteilung ist stets begründungspflichtig – auch wenn viele sie als gottgegeben und beliebig interpretierbar halten. Wer bekommt, bekommt nie genug. Und wer gibt, gibt nie genug. Die Neidspirale dreht endlos weiter. Wenn Neid Brot wäre, hätten alle Menschen auf dieser Erde zu essen.

Die Initianten stossen sich daran, dass die materielle Ungleichheit in der Bevölkerung wächst. Maximale materielle Gleichheit ist jedoch kein anzustrebendes Ziel unseres Steuerstaates. In der Präambel unserer Bundesverfassung heisst es präzise, dass sich «die Stärke des Volkes» am «Wohl der Schwachen» misst – es geht darum, niemanden darben zu lassen, nicht darum, Umverteilung zu forcieren. Gerecht ist nicht eine Gesellschaft, die umverteilt, sondern eine, die niemanden am sozialen Aufstieg hindert, es durch harte Arbeit, Leistung, Geschick und ein Quentchen Glück zu Reichtum zu bringen.

Die SP-Initiative will die Einkommen alleinstehender Personen ab 250 000 Franken mit mindestens 22 Prozent besteuern. Damit macht sie jenen Produktiven und Leistungsbereiten, die noch nicht reich sind, es aber werden wollen, das Leben schwer. Sie hemmt die soziale Mobilität und schreibt die materiellen Ungleichheiten fest, die sie gerade bekämpfen will. Damit erweist sich die Initiative definitiv als das, was sie ist: eine Steuerungsgerechtigkeits- initiative.

Man darf gespannt sein, wie sich das Stimmvolk entscheiden wird – für oder gegen die Reichen, für oder gegen sich. Selber bevorzuge ich lieber mehrere Neider als noch mehr solche, die Bedauern um mich haben. Denn ich habe ehrlich erschaffen, was ich habe. Ein überzeugendes Nein ist nötig zur Neid-Initiative.

Autor: Josef Binz, Grossrat,

Autor: St. Antoni

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