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Rekurs gegen den Entscheid zur Beseitigung von Feldwerbung in Le Bry

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Autor: walter buchs

le bry Seit einiger Zeit fallen den Benützern der Autobahn A 12 und der Kantonalstrasse auf zwei Wiesen im Ortsteil Le Bry am Greyerzersee Feldwerbungen auf. Diese werden im Einvernehmen mit den betroffenen Landwirten von der FIMA-Trend GmbH des Aargauer Landwirten Thomas Stutz betrieben. Nach eigenen Angaben unterhält er schweizweit rund 30 solcher Projekte.

Für die Werbungen in Le Bry, die gemäss Thomas Stutz «Teil der landwirtschaftlichen Fruchtfolge» sind, wurde kein Bewilligungsgesuch eingereicht. Die Betreiberfirma ist denn auch der Meinung, dass für dieses Zusatzeinkommen für die Landwirte «keinerlei bauliche Massnahmen» vorgenommen werden.

Entfernung angeordnet

Mitte Juni hatte der Oberamtmann des Greyerzbezirks Maurice Ropraz beschlossen, dass diese beiden Feldwerbungen «0800 Mazout» und «Reebook» innert dreissig Tagen gemäht werden müssen. Vorher hatte die Standortgemeinde Pont-en-Ogoz ein positives Gutachten erstellt, während das kantonale Tiefbauamt (TBA) einen abschlägigen Bescheid gab. Vor einem Jahr hatte Oberamtmann Ropraz eine solche Werbung am gleichen Ort zugelassen.

Wie er am Freitag den FN gegenüber sagte, ist die Rechtslage klar: Einerseits verbiete das Bundesgesetz Werbung entlang der Autobahnen. Andererseits seien Reklametafeln im Kanton Freiburg bewilligungspflichtig. Er habe diesbezüglich keinen Spielraum, dies umso weniger, als das Bundesgericht erst kürzlich unterstrichen habe, dass das Verbot von Strassenwerbung aus Sicherheitsgründen strikt einzuhalten sei.

Für Thomas Stutz ist die strengere Praxis von Freiburg im Vergleich zu anderen Kantonen «in hohem Masse willkürlich». Er wirft den kantonalen Behörden vor, dass sie selber bei den braunen Tourismus-Infotafeln entlang der Autobahn die Bestimmungen des Bundes nicht einhalten. Vor Wochenfrist drohte er deshalb dem Vertreter des TBA und dem Oberamtmann mit einer Anzeige «wegen unrechtmässiger Amtsführung und einseitiger Begünstigung». Nachdem er vom Oberamtmann einen erläuternden Brief erhalten hat, verzichtet er nun darauf. Hingegen will Stutz, wie er gestern den FN gegenüber sagte, beim Kantonsgericht Rekurs einreichen.

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