Zwei Bürger aus dem Saanebezirk sind der Ansicht, dass sie ihre Wahlunterlagen für den zweiten Ständeratswahlgang zu spät erhalten haben. Sie haben deshalb beim Kantonsgericht Rekurs eingelegt. Dieser ist auf den 8. November datiert, also zwei Tage vor dem Wahlgang. Der auf Deutsch verfasste Rekurs hat folglich keinen Zusammenhang mit den technischen Problemen, welche die Auszählung der Stimmen verzögerten. Das Kantonsgericht macht keine Angaben dazu, wie das Verfahren nun ablaufen wird und was die möglichen Folgen sind. Es betont lediglich, die Beschwerde werde so schnell wie möglich bearbeitet. Gemäss dem Kantonsgericht sind bis jetzt keine weiteren Rekurse gegen die Wahl eingegangen.
Lib./bearbeitet von ko/FN
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