Nun ist es definitiv: Die bürgerlichen Parteien im Freiburger Generalrat gehen juristisch gegen den Beschluss des Generalrats vor, den Primar- und OS-Schülern der Stadt Freiburg ein Busabo der Freiburgischen Verkehrsbetriebe TPF zu schenken (die FN berichteten). Mit seiner Entscheidung habe der Generalrat die ihm vom Kanton zugestandenen gesetzgeberischen Kompetenzen überschritten. So sei unentgeltlicher Schultransport nur unter den im kantonalen Ausführungsreglement abschliessend aufgezählten Voraussetzungen zulässig. Und zwar, wenn die Länge, die Beschaffenheit und Gefährlichkeit des Weges, das Alter oder die Konstitution des Kindes dies verlange. Die Beschwerdeführer verlangen in ihrem Rekurs, dass die Entscheidung des Generalrats aufgehoben wird, wie sie mitteilen.
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