Autor: Christian Schmutz
FreiburgOberamtmann Carl-Alex Ridoré hatte letzte Woche dem Gemeinderat Recht gegeben und unter anderem einen Rekurs des Gemeinderats gegen die «Information des Generalrats über die Entwicklung der Budgetposten in der Laufenden Rechnung» gutgeheissen. Als Begründung schrieb Ridoré, die Budgettreue liege in der Kompetenz des Gemeinderats, und der Generalrat sei nicht die Aufsichtsbehörde der Gemeinde.
Wer hat welche Kompetenz?
Genau da liegt aber das Problem. «Seit dem neuen Gemeindegesetz haben sich die Kompetenzgrenzen zwischen Gemeinderat und Generalrat verschoben», sagte Generalratspräsident Jean-Jacques Marti den FN. Es fehle die Präzisierung, wer welche Kompetenzen habe. «Dies möchten wir ein für alle Mal geklärt haben.» Das Büro des Generalrats hat darum am Mittwochabend einen Rekurs beim Kantonsgericht beschlossen. Mit klaren gesetzlichen Bestimmungen solle das gestörte Vertrauensverhältnis zwischen Legislative und Exekutive wieder hergestellt werden. «Dies ist eines der Ziele in meinem Präsidialjahr», sagte Marti.
Einstimmig keinen Rekurs macht der Generalrat gegen den Oberamtmann-Entscheid, eine knapp ausgegangene Abstimmung über die verzögerte Teuerungsanpassung der Löhne des Stadtpersonals für ungültig zu erklären (FN vom 15.11.). Die Abstimmung wird in der Dezembersitzung des Generalrats wiederholt.