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Rekurs im Corso-Streit abgelehnt

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Autor: Antoine Rüf/La Liberté

FreiburgDas Urteil gegen den Ladenbesitzer, der beinahe den Wirt der Café-Bar Corso im Perolles-Quartier der Stadt Freiburg getötet hätte, bleibt gleich: 36 Monate Gefängnis, 12 davon unbedingt und 24 Monate bedingt, mit einer Probezeit auf vier Jahre, wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Dieses Urteil des Kantonsgerichts wurde am Dienstag vom Bundesgericht bestätigt. Es hat damit den Rekurs des Ladenbesitzers abgelehnt.

Am Abend des 17. Juni 2005 war der Ladenbesitzer wütend darüber, dass ein Schild zur Abtrennung der Terrasse des Corso auf der Fläche vor seinem Laden stand, und er stellte es woanders hin. Nach einem Streit mit dem Wirt des Corso fiel er zu Boden und schlug den Kopf auf. Daraufhin holte er in seinem Laden eine Schere und stach auf die Brust des Wirts ein. Nur ein sofortiger chirurgischer Eingriff konnte dem Wirt das Leben retten. Dennoch leidet er heute unter den schweren Folgen der Verletzung und der Operation.

Vorsätzlichkeit abgestritten

Vor dem Bundesgericht sagte der Ladenbesitzer, dass er den Wirt nicht hatte töten wollen, und betonte weiter, er sei wegen des Streits und der Kopfverletzung ausser sich gewesen. Die Bundesrichter folgten seiner Einschätzung nicht: Sein Bewusstsein sei nicht beeinträchtigt gewesen und seine Aufgebrachtheit erkläre sich durch «eine exzessive Intoleranz». Gemäss Gericht hat der Ladenbesitzer in Kauf genommen, dass der Wirt durch den Stich sterben würde.

bearbeitet von at/FN

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