Autor: Von KESSAVA PACKIRY/La Liberté
Der Anwalt Jean-Claude Morisod hatte in seinem Rekurs vom Januar 2005 verlangt, dass die Jazz-Parade, die vom 1. bis zum 17. Juli stattfand, an einem abgeschlossenen Ort durchgeführt werden solle. Gleichzeitig hatte er gefordert, dass Oberamtmann und Vize-Oberamtmann des Saanebezirks in dieser Sache in den Ausstand treten sollten. Dieser Forderung war der Staatsrat nachgekommen und hatte Michel Chevalley, Oberamtmann des Vivisbachbezirks, mit der Angelegenheit betraut.
Verschwommene Erinnerungen
Am 5. August hat Chevalley nun den Rekurs als unzulässig zurückgewiesen. Jean-Claude Morisod kann diesen Entscheid noch ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Der Oberamtmann begründet seine Entscheidung damit, dass die Entfernung zwischen dem Arbeitsort des Beschwerdeführers und den Orten, an denen die Konzerte stattfanden, «sehr gross» sei. Direkte Lärmemissionen hätten das Büro Morisods gar nicht erreichen können.
Ein Dossier ist noch hängig
Ist es aber überhaupt sinnvoll, dieses Urteil nach dem Ende der Veranstaltung zu fällen? Ja, meint Michel Chevalley, denn eine solche Entscheidung könne zum Beispiel finanzielle Auswirkungen haben. Bei Jean-Claude Morisod sei dies aber nicht der Fall.
Über ein weiteres, von rund 20 Personen gemeinsam eingereichtes Beschwerdedossier wird Chevalley noch entscheiden müssen. Er sieht sich dabei in der Rolle eines Vermittlers zwischen den Rekurrierenden und den Organisatoren und will so nicht zuletzt die Grundlagen für eine nächste Ausgabe schaffen.