Im März fuhr ein im Kanton Freiburg wohnhafter Mann auf der Autobahn von Bern Richtung Freiburg. Gleichzeitig war auch ein Deutscher auf dieser Strecke unterwegs.
Während der Fahrt bremsten sich die beiden Autofahrer mehrmals gegenseitig aus und liessen den anderen überholen, um dann wieder nahe aufzufahren. In Düdingen angekommen, zerrte der Freiburger den Deutschen aus dessen Auto. Er schlug ihn mehrmals mit der blossen Hand gegen den Kopf und boxte ihn mit der Faust gegen den Oberkörper. Dann beschimpfte er ihn mit Aussagen wie: «Du Scheiss-Deutscher, sieh zu, dass du dahin gehst, wo du hergekommen bist.»
Der Deutsche zog sich bei der Auseinandersetzung Hämatome und Kratzwunden zu; er reichte bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen Drohung, Beschimpfung und Tätlichkeiten ein.
Eine bedingte Strafe
Nun hat die Staatsanwaltschaft den Freiburger mittels Strafbefehl der Nötigung, Drohung, Beschimpfung und der Tätlichkeiten schuldig gesprochen. Er wird zu einer bedingten Strafe von 60 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 1800 Franken sowie die Verfahrenskosten bezahlen. Gegen den Deutschen läuft ein separates Strafverfahren. rb