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Restaurants mit oder ohne Fumoirs?

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Restaurants mit oder ohne Fumoirs?

Autor: arthur zurkinden

Wer sich für die Verfassungsinitiative entscheidet, will, dass in allen öffentlichen Gebäuden und Räumlichkeiten ein striktes Rauchverbot herrscht. Betroffen sind Gaststätten, Heime, Anstalten, Kinos, Theater, Einkaufszentren, Spitäler usw. Wer den Gegenvorschlag bevorzugt, spricht sich ebenfalls für ein allgemeines Rauchverbot in diesen Gebäuden aus, allerdings mit Ausnahmen. So ist in diesen Gebäuden, insbesondere in Gaststätten, die Einrichtung von Raucherräumen sprich Fumoirs möglich. Dabei handelt es sich um abgetrennte Räume mit einer guten Belüftung, in denen keine Bedienung erlaubt ist.

Umstrittene Fumoirs

Die Chance, dass entweder die Initiative oder der Gegenvorschlag angenommen wird, dürfte aufgrund des heutigen Trends als gross eingeschätzt werden können. Deshalb geht es am 30. November vor allem um die Frage, ob die Gaststätten des Kantons Freiburg total rauchfrei sein werden oder ob sie zumindest Fumoirs einrichten können.

Gemäss Staatsrat erlauben die Fumoirs den Rauchern, dass sie in den Gaststätten eine Zigarette anzünden können, ohne dabei die Gesundheit der andern zu gefährden. Nach Ansicht der Initianten sind aber die Fumoirs unsinnig, kostenaufwändig und diskriminierend, wobei sie die Belüftung als Energiefresser bezeichnen, die keinen genügenden Schutz bieten.

Wie sieht es in den Heimen und Anstalten aus?

Diskussionen hat zudem die Frage ausgelöst, ob das Rauchverbot auch in den Einzelzimmern der Heime oder in Gefängniszellen gelten wird. Wird der Gegenvorschlag angenommen, so ist der Staatsrat dafür zuständig, auf ein Gesuch hin Ausnahmebestimmungen für Einzelzimmer in Heimen oder für Zellen zu erlassen.

Die Initianten ihrerseits sagen, dass Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden, die als Wohnersatz betrachtet werden, nicht von der Initiative betroffen sind. Dies würde für Einzelzimmer in Heimen, Anstalten, Spitälern oder Hotels zutreffen. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichts im Fall des Kantons Genf.

Stichfrage ankreuzen

Ungewöhnlich ist das Abstimmungsprozedere: Der Stimmbürger kann zweimal ein Ja in die Urne werfen. Er kann also die Initiative und den Gegenvorschlag annehmen. Nimmt das Volk auch beides an, so ist die Stichfrage entscheidend. Und diese lautet: Welcher der beiden Texte soll in Kraft treten: Die Verfassungsinitiative oder der Gegenvorschlag? Diese Frage soll von allen Stimmenden angekreuzt werden, auch von jenen, die zweimal Nein stimmen.

Wird keine der beiden Vorlagen angenommen, so bleibt alles beim Alten, bis das neue Bundesgesetz in Kraft tritt. Und dieses sieht vor, dass in Restaurants bis 80 Quadratmeter das Rauchen erlaubt werden kann. Bei einem Ja ob mit oder ohne Fumoirs wird Freiburg zu jenen Kantonen gehören, in denen eine der strengsten Regelungen gilt.

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