Ein neuer Finanzausgleich, die Regelung des Austritts aus den Kirchenstrukturen, das Wahlprozedere für die Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft (kkK)–die Zahl der vorgelegten Veränderungen des katholischen Kirchenstatuts ist gross. Am 9. Juni stimmen die Freiburger Katholiken über eine umfassende Teilrevision ihrer Kirchenverfassung ab. Es ist der zweite Urnengang der kkK überhaupt. Der Exekutivrat hat im März mit seinen Vorschlägen die Delegierten überzeugt. Dennoch gab es in der Zwischenzeit Kritik an verschiedenen Punkten. fca
Bericht Seite 8