Eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 800 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 300 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren: So lauten die Urteile des Kantonsgerichts Freiburg gegen den ehemaligen Revisor respektive die ehemalige Vorsorgeexpertin der Pensionskasse ACSMS. Die Richter gaben damit der Staatsanwaltschaft teilweise recht, die gegen die Freisprüche der beiden rekurriert hatte. Keine Chance hatte die Anklage im Fall der vier Mitglieder der Anlagekommission. Ihre Freisprüche und die Entschädigungen wurden bestätigt.
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Bericht Seite 5
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