Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Revisor und PK-Expertin in zweiter Instanz schuldig

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 800  Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 300 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren: So lauten die Urteile des Kantonsgerichts Freiburg gegen den ehemaligen Revisor respektive die ehemalige Vorsorgeexpertin der Pensionskasse ACSMS. Die Richter gaben damit der Staatsanwaltschaft teilweise recht, die gegen die Freisprüche der beiden rekurriert hatte. Keine Chance hatte die Anklage im Fall der vier Mitglieder der Anlagekommission. Ihre Freisprüche und die Entschädigungen wurden bestätigt.

rsa

Bericht Seite 5

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema