Fünf Jahre Haft: Darauf hatten sich die Freiburger Staatsanwaltschaft und ein Anlageberater geeinigt. Er hatte die Pensionskasse der Medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) in den Ruin getrieben. Doch das Wirtschaftsstrafgericht akzeptierte das nicht: Der Mann habe arglistig getäuscht und müsse wegen Betrugs länger in Haft.
njb
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