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Richtlinien: Schiffenensee-Fische nur für den Eigengebrauch

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Das Freiburger Kantonsarztamt und das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen haben im Zusammenhang mit der PCB-Belastung der Fische für die Jahre 2010 bis 2012 Richtlinien und Empfehlungen für die Patentfischer herausgegeben. Diese besagen, dass in folgenden Gewässerabschnitten fischen zwar erlaubt, die entgeltliche und unentgeltliche Abgabe von Fischen an Dritte jedoch untersagt ist: im Schiffenensee, in der Saane unterhalb des Schiffenensees, in der Saane oberhalb der Neiglen-Hängebrücke bis unterhalb des Absturzes der linksufrigen Schleusen des Wasserkraftwerks und bis zum Tennisplatz am rechten Ufer, in der Saane von der Brücke «Pont des l’Hôtel» in Altenryf bis zur Staumauer von Rossens sowie in der Glane zwischen dem Stauwehr Matelec und der Brücke der Kantonsstrasse oberhalb von Romont bis Beauregard.

Mengenempfehlungen

Auch für den Eigengebrauch der Fische geben Kantonsarzt Chung-Yol Lee und Kantonschemiker Jean-Marie Pasquier Empfehlungen ab. So wird Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren sowie Frauen im gebärfähigen Alter, insbesondere schwangeren sowie stillenden Frauen, empfohlen, keine Fische aus den oben erwähnten Abschnitten zu konsumieren. Für Männer sowie Frauen nach der Menopause werden Mengen-Empfehlungen abgegeben. ak

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