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«Richtplan ist nicht in Stein gemeisselt»

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Die Entwicklung der Arbeitsplätze ist ein wesentliches Thema im Kantonalen Richtplan. Staatsrat Olivier Curty erklärt im Gespräch mit den FN, wo er hier für die kommenden Jahrzehnte Akzente sieht.

 

Der Richtplan geht davon aus, dass die Zahl der Arbeits­plätze im Kanton bis 2045 um 67,5 Prozent auf rund 234 000 steigen wird. Wie kommt man auf diese Zahlen? Wer macht die? Für den Laien tönt das nach Planwirtschaft.

Nein, das entspricht den Vorgaben des Bundes, 25 Jahre in die Zukunft zu planen und sich auf eine Zahl von neu zu schaffenden Arbeitsplätzen festzulegen. Die Zahlen beziehen sich auf die Szenarien des Bundesamtes für Statistik und wurden entsprechend extrapoliert. Raumplanung bedeutet nicht Planwirtschaft. Die Wirtschaft kann sich nach verschiedensten Szenarien entwickeln, die von externen, nicht planbaren Faktoren abhängen. Man möchte aber nicht, dass in Zukunft einzelne Szenarien durch die Knappheit von Flächen begrenzt werden. In diesem Sinne strebt die Raumplanung an, Spielraum für die Entwicklung der Wirtschaft zu erhalten.

Wie kann man die wirtschaftliche Entwicklung überhaupt auf Jahrzehnte im Voraus abschätzen, gerade in unserer schnelllebigen Zeit?

Wichtig ist, dass die notwendigen Flächen zur Verfügung gestellt werden, um der wirtschaftlichen Entwicklung gerecht zu werden. Selbstverständlich wird es noch zu Aktualisierungen des Richtplans kommen. Nach fünf Jahren wird ein erster Bericht dazu verfasst, in dem man prüft, ob die gesetzten Ziele erreicht worden sind. Und nach zehn Jahren wird der Richtplan nochmals integral geprüft und evaluiert. Der Plan befindet sich also in einem stetigen «Work in Progress». Er ist nicht in Stein gemeisselt.

Gesamtschweizerisch geht man von einer Zunahme der Arbeitsplätze von 77,5 Prozent aus. Wieso liegt die Ent­wicklung im Kanton Freiburg unter dem landesweiten Durchschnitt, obwohl wir der Kanton mit dem grössten zu erwartenden Bevölkerungswachstum sind?

Hier sprechen wir von zwei Dingen, die nicht direkt zusammenhängen: die Bevölkerungsentwicklung und das Wirtschaftswachstum. Zudem handelt es sich um Annahmen, die auf dem bisherigen Wirtschaftswachstum basieren.

Wieso ist denn überhaupt mit so einem starken Bevölkerungswachstum zu rechnen?

Auf der einen Seite haben wir die Hauptstadt Bern, auf der anderen die Genfersee-Region. In diesen beiden Regionen ist es bereits zu einer gewissen Sättigung gekommen. Und davon profitiert der Kanton Freiburg – mit den Qualitäten, die er zweifelsohne hat. Dazu gehören auch unsere sehr guten Schulen und Infrastrukturen. Die bedeuten Lebensqualität.

Was geschieht mit der gegenwärtigen Planung, wenn diese Wachstumszahlen nicht erreicht würden, etwa wegen einer Wirtschaftskrise? Was hätte das für Folgen?

Das sind tatsächlich optimistische Szenarien. Auf jeden Fall wollen wir das Wirtschaftswachstum mit dem Richtplan nicht bremsen. Wie gesagt kommt es zudem nach fünf und zehn Jahren zu Evaluatio­nen des Plans. Würde es tatsächlich zu einer Wirtschaftskrise kommen, so würde wohl einfach weniger Terrain eingezont. Das Hauptziel des Richtplans bleibt aber so oder so die Verdichtung.

Arbeitsstellen zu schaffen ist ja vor allem eine Sache der Privatwirtschaft. Wie ist da das Zusammenspiel mit dem Kantonalen Richtplan?

Der Richtplan fixiert den Rahmen für die kommunale und regionale Planung. Wir haben unterschiedliche Zonen definiert: kantonale, regionale und lokale Zonen. Bei den kantonalen Zonen hat man vor allem Unternehmen im Visier, die hohe Wertschöpfung aufweisen und grössere Flächen und Zugang zum nationalen und internationalen Verkehrsnetz benötigen. Die regionalen Zonen richten sich an regional oder kantonal tätige Unternehmen. Und die übrigen Zonen dienen dem Erhalt des bestehenden lokalen Gewerbes.

Müsste man bei der Planung der Arbeitsorte nicht auch mit der Wirtschaftsförderung zusammenarbeiten? Zudem ist zurzeit die Rede von einem neuen Wirtschaftsförderungsgesetz …

Das ist eine sehr wichtige Frage. Tatsächlich ruht die Wirtschaftspolitik immer auf drei Pfeilern: der Fiskalpolitik, der Wirtschaftsförderung und der Raumplanung. In allen drei Pfeilern stehen wichtige Änderungen an: in der Wirtschaftsförderung mit der Revision des Wirtschaftsförderungsgesetzes, in der Fiskalpolitik mit der Unternehmenssteuerreform 17 und in der Raumplanung mit dem Kantonalen Richtplan sowie dem Gesetz über die aktive Bodenpolitik. Letztlich müssen aber alle drei Pfeiler zusammenspielen, wenn man erfolgreich sein will.

Was bedeutet aktive Bodenpolitik in diesem Zusammenhang?

Dass der Staat, wenn sich die Möglichkeit ergibt, als Käufer von Grundstücken, die sich in Arbeitszonen befinden, auftreten kann. So hat er bisher in Romont und Saint-Aubin bebaute Grundstücke erworben, die nach Abzug von Unternehmen zu verkaufen waren. Dieses Instrument soll aber immer subsidiär zum Markt funktio­nieren. Wir haben den Vorteil, dass wir im Gegensatz zu einigen anderen Kantonen noch Landreserven an ausgezeichneten Lagen besitzen, das müssen wir gezielt in die Waagschale werfen.

Welche Wirtschaftszweige sind mit dieser Politik vor allem angesprochen?

Bei der Raumplanung geht es nicht in erster Linie darum, spezifische Wirtschaftszweige anzusprechen, sondern mehr darum, Unternehmen mit Wertschöpfung besonders zu unterstützen, die Wirtschaftswachstum generieren. Somit entstehen Arbeitsstellen für alle, nicht nur für Universitäts-Abgänger.

Was kann man zum Sense- und Seebezirk sagen? Gibt es Unterschiede zum französischsprachigen Kantonsteil?

Wie beim französischsprachigen Kantonsteil haben sich die einzelnen Regionen und Gemeinden im deutschsprachigen Teil des Kantons wirtschaftlich unterschiedlich entwickelt. Beim Richtplan gelten für alle Regionen die gleichen Regeln: Man strebt eine verdichtete Nutzung des knapp werdenden Bodens an, und die Gemeinden sind bei der Planung zur Zusammenarbeit angehalten. Aber die wirtschaftliche Entwicklung des deutschsprachigen Kantonsteil, ausgenommen vielleicht Flamatt, bereitet mir Sorgen. Für die Ansiedlung grösserer Unternehmen fehlen uns die notwendigen Arbeitsflächen; einige sind in Planung, jedoch noch die bereit.

Was ist denn eigentlich mit Region gemeint? Die Bezirke? Die Oberamtmänner?

Die Regionen entsprechen den Bezirken. Der Sense- und der Seebezirk haben übrigens schon regionale Richtpläne. Die beiden Oberämter waren hier sehr aktiv.

Im Richtplan heisst es aber auch, dass sich die Arbeitsplatzentwicklung bis 2030 eher diffus über das Kantonsgebiet verteilen wird. Wieso?

Das ist in dem Sinn zu verstehen, dass wir noch nicht genau sagen können, welche Bezirke und Regionen sich besonders gut entwickeln werden. Jeder Bezirk hat seine eigene Dynamik. Aber die Tendenzen werden sich nicht fundamental ändern. Wir stellen fest, dass sich die mittleren und grösseren Unternehmen zu den Zentren hin verschieben.

Weiter ist davon die Rede, dass sich im Industriesektor bedeutende Verluste abzeichnen.

Freiburg ist bisher von einer grösseren Desindustrialisierung verschont geblieben. Es ist unser Ziel, genügend Landreserven für Industrie­unternehmen bereit zu stellen. Das Land muss jedoch sofort verfügbar und genügend gross sein und den Anforderungen der Unternehmen bezüglich Mobilität und Visibilität entsprechen. Die Unternehmen siedeln sich dort an, wo sie genügend gut ausgebildete Arbeitskräfte und verfügbare Landreserven zu attraktiven Preisen finden. Das ist der Grund, warum es wichtig ist, diese Aktivitäten raumplanerisch effizient zu organisieren.

Wenn der Kanton vor allem auf die bestehenden Ent­wicklungsachsen setzt – bedeutet das umgekehrt, dass ländlichere Regionen dadurch abgewertet werden?

Nein. Selbstverständlich wird es auch in diesen Gebieten weiterhin möglich und nötig sein, dass sich das Gewerbe und die Dienstleistungsbetriebe, die lokal tätig sind, weiterentwickeln. Der Bund akzeptiert jedoch nicht mehr, dass grosse Einzonungen vorgenommen werden, die dann jahrelang brach liegen.

Der Richtplan bringt also tatsächlich Veränderungen für die Gemeinden mit sich?

Die Gesetzgebung zur Raumplanung sieht vor, dass die Regionen eine neue Rolle erhalten. Die einzelnen Gemeinden werden ihre Bedürfnisse künftig untereinander koordinieren und in einen Regionalplan integrieren müssen. Gemäss den Vorgaben des Bundes können nicht mehr alle Gemeinden grosse Landreserven einzonen. Industrieprojekte können selbstverständlich auch in diesen Regionen weiterhin realisiert werden. Sie müssen aber regional abgestimmt sein.

«Jeder Bezirk hat seine eigene Dynamik.»

«Die Gesetzgebung zur Raumplanung sieht vor, dass die Regionen eine neue Rolle erhalten.»

Serie

Ein Blick in die Zukunft des Kantons

Am 8. November hat der Staatsrat den kantonalen Richtplan vorgestellt. Dieser ist bis zum 10. Januar in der öffentlichen Vernehmlassung. Die Bevölkerung kann sämtliche Dokumente des Richtplans einsehen und dazu Stellung beziehen. In einer Serie beleuchten die FN die wichtigsten Punkte dieses zentralen Instruments der kantonalen Entwicklung.

uh

 

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